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Hallo,
bei uns ist die Lenkung von Aufzeichnungen im Gegensatz zur Lenkung von Dokumenten etwas dünne beschrieben.
Wie handhabt ihr das bzw. habt ihr Formulierungsvorschläge?
Danke für Infos.
Viele Grüße,
StefanMoin Moin!
ich habe das hier zusammengefasst und das Lenkungsprinzip für beide entwickelt– was suchst du denn für formulierungsforschläge, ich verstehe die Frage nicht ganz…
Lg, Hexe
Moin,
ich denke, hier ist die Wortwahl entscheidend:
Ein Dokument ist der Oberbegriff zur Aufzeichnung. Die Dokumentenlenkung umfasst also die Lenkung von Aufzeichnungen (Prozeß-, Meßdaten, Freigaben, etc).
Eine andere Klasse von Dokumenten sind Vorgabedokumente, wie OPs, Spezifikationen. Die Lenkung dieser Dokumente unterscheidet sich typischerweise von der Lenkung von Aufzeichnungen.hth,
Rainaari
Hallo,
bei uns sind
Dok alle papiere (VA,AA,FM), die im QMH liegen und
Aufzeichnungen alle daraus entstehenden papiere (ausgefüllte FM, reports,messdaten,..)Haben unterschiedliche benamung, lagerdauer,..
Viele Grüße,
ChristophSapere aude! Kant den schon jemand? :-)
Hallo,
also bei uns ist die Unterscheidung so wie bei hccv. Daraus ergibt sich auch schon der große Unterschied bei der Lenkung. Während Doks vom Prozess her geprüft und freigegeben werden müssen und geändert werden können, trifft das für Aufzeichnungen nicht zu. Daraus ergibt sich dann zwangsläufig eine etwas umfangreichere Beschreibung der Lenkung.
Gruß,
medi…mmhh die meisten Aufzeichnungen müssen bei uns auch freigegeben werden! Alle schriftstücke werden nache einer bestimmten Nomenklatur eindeutig bezeichnet, die Frei zu gebenden Aufzeichnungen (z.B. Unterlagen zur Fertigung )sind am ende des Vorgabedokumentes verzeichnet…. insofern unterscheidet sich das bei uns nicht.
kann sein, dass eine Abgrenzung später sinn macht, aber wir haben kaum Dokumente….geändert von – hagazuza on 22/01/2009 11:12:35
Hallo,
die Definition ist schon klar. Es geht lediglich um die Aussage, dass die Lenkung von Aufzeichnungen im QMH nicht ausreichend beschrieben ist. Und hierfür suche ich eine ausreichende Erläuterung, ogne dass ich auf die Lenkung der einzelnen Aufzeichnungen eingehen muss. Da fehlt mir im Moment die Inspiration.
@haguzza: wenn ihr kaum Dokumente habt, dann habt ihr wohl auch wenig Verfahrensanweisungen. Denn diese sind in der Regel Dokumente.
Vielleicht hilft diese Konkretisierung für hilfreiche Hinweise?
Viele Grüße
StefanHallo
@hagazuza:
Du siehst gerade ein großes Fragezeichen in meinem Gesicht.Was meinst Du mit „Alle schriftstücke werden nache einer bestimmten Nomenklatur eindeutig bezeichnet, die Frei zu gebenden Aufzeichnungen (z.B. Unterlagen zur Fertigung )sind am ende des Vorgabedokumentes verzeichnet…. „?
Ich glaub ich steh auf dem Schlauch, aber ich verstehe Deinen Satz nicht.
@2001step:
wie sieht denn die Lenkung derzeiot bei euch aus?Gruß
mediHallo medi,
im Grunde ist das in den einzelnen Verfahrensanweisungen geregelt. Im QMH steht die Formulierungd er Norm,die aber anscheinend nicht ausreichend ist.Und dafür suche ich eine „griffige“ Formulierung.
Gruß
StefanHi medi,
wir haben nur je 7 VA und PB das sind 14 Dokumente.
Hinzu kommen freizugebende Aufzeichnungen, das sind etwa 20, verschiedene Protokolle und Freigaben inklusive. Diese stehen am ende der Verfahrensanweisung (zur Lenkung von D und A) mit dem spätesten Zeitpunkt der zu erwirkenden Freigabe, diese geschieht im regelmäßigen Projektabwicklungsgespräch….In der VA selber steht nur das Prinzip der Lenkung und die Nomenklatur derjenigen Aufzeichnungen die nicht freigegeben werden müssen, — unsere Beraterin fand das ganz prima weil keine Standart lösung sondern auf unsere Art zu arbeiten gemünzt.
Kann man das jetzt verstehen?
@2001 schreib doch in Etwa: die lenkung der einzelnen Aufzeichnungen ist in den jeweiligen Prozessbeschreibungen (oder wie auch immer) geregelt. Alle Aufzeichnungen sind eindeutig… (hier an die neue Norm anlehnen, sinngemäß wiedergeben)–sollte doch wohl reichen–
Grüßle Hexe
geändert von – hagazuza on 22/01/2009 13:49:36
geändert von – hagazuza on 22/01/2009 13:53:11
@hagazuza: Aha, bei uns zählt die Unterschrift unter ein Protokoll oder so etwas nicht als Freigabe, sondern ist Teil des Ausfüllens eines Dokuments (Formblatts). Die Norm (13485) fordert ja auch nirgends, dass eine Aufzeichnung freigegeben werden muss.
Wer unterschreiben darf ist, wo notwendig, direkt im Formblatt angegeben.Gruß,
medisiehste, das hatte ich vergessen, ich habe auch noch freigabeberechtigte Positionen eingetragen…
und bei uns isses eh bloß die 9001….
geändert von – hagazuza on 22/01/2009 14:31:54
Hallo,
hier gibt es einige Informationen zu diesem und anderen Themen:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/service.htmlz. B.
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Dokumentationen/doku-564,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Dokumentationen/dokumentation-571-einscannen,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdfGrüsse
mfunkSie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
<chinesische Weisheit> -
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