"Katalog-Produkte"2009-02-26T12:29:29+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement "Katalog-Produkte"

Ansicht von 14 Beiträgen - 1 bis 14 (von insgesamt 14)
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    Beiträge
  • qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo zusammen!

    Erstmal die Basics:
    – Katalog-Produkt: kein Automotive, jedoch für den Nonroad-Markt
    – Katalog-Produkt von einem Unternehmen A kaufen
    – Katalog-Produkt als Handelsware durch Unternehmen B an versch. Kunden weiterverkaufen

    Problemstellung:
    – Einkauf von Unternehmen B kauft Teile von Unternehmen A ohne eine Bemusterung ein „sind ja sowieso nur Katalog-Produkte!“
    – Unternehmen B verkauft mit Hinweis: „Katalog-Produkt des Unternehmens A“

    Fragen:
    – wer kennt solche Gegebenheiten?
    – ist dies zulässig?
    – was bringt der Hinweis „Katalog-Produkt“?

    Ketzerische Kommentierung:
    Kann man sein eigenes Sche..-Produkt in einen Katalog stellen, dieses Produkt weiterverkaufen und kann sich dann der Käufer drauf berufen: ist doch ein Katalogprodukt, brauchen wir doch nicht zu bemustern!?!

    Alles verstanden?

    Danke vorab für Euere Rückmeldungen!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo Qualyman,

    Katalogprodukte sind m. E. Produkte, welche nicht kundenspezifisch entwickelt wurden, d. h. die Entwicklungsdokumentation und Kundenseitige Freigabe kann entfallen. Designqualifizierung, Bemusterung etc. ist davon jedoch nicht betroffen.

    Unsere Lösungsmittel sind z. B. Katalogprodukte.

    mfg

    Rainaari

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hm,

    also…..

    Grundsätzlich ist es m.E. so, dass der Verkäufer für das Produkt, welches er in Umlauf bringt, verantwortlich ist. Siehe dazu auch das Gesetz über die Haftung fehlerhafter Produkte.
    Wenn du also ein Produkt irgendwo einkaufst und dieses weiterverscherbelst, bist du zunächst einmal für alles verantwortlich.
    Praktisches Beispiel: Du kaufst einen Fernseher im Media Markt. Während der Gewährleistung durch den Händler hast du ein Problem. Dieses Problem muss der Händler lösen. Was der dann macht, das ist dir erstmal wurscht!

    Ähnlich verhält es sich meiner Meinung nach in deinem Fall. Du kaufst etwas ein, vertickerst das als „Katalogware“ an deinen Kunden. Dein Kunde nimmt dies zur Kenntnis, aber nimmt erst mal dich in Regress, wenn was nicht stimmt. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob das nun maßlich ist oder sonstwie.
    Wenn dein Kunde im Zuge der normalen Bemusterung von einer expliziten Bemusterung dieses Teiles an dich absieht, weil es ein Normteil ist oder sonstwas, dann ist das schön.
    Aber: Sollte sich herausstellen, dass dieses Teil nicht den Spezifikationen entspricht, wird er dir auf die Figur springen, denn du sicherst ihm ja während der Bemusterungsphase die Eigenschaften aller Teile zu.

    Wenn du nun hingehst und eigene Teile als sogenannte Katalogware anbietest, dann ist es ähnlich. Immer bleibst du verantwortlich, wie du es auch drehst. Wenn du eine allgemeingültige Bescheinigung hast (TÜV; GS oder wasweißich) kann der Kunde von einer Bemusterung absehen, wenn er das akzeptiert, du brauchst dann aber eine Konformitätserklärung.

    Das entbindet dich aber auch dann nicht von der Verantwortung.

    Dino

    ______________________

    Lieber Gott, hilf mir, mein großes Maul zu halten.
    Wenigstens so lange, bis ich weiß, wovon ich rede.
    (F.J. Strauß)

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Rainaari,

    wie geschrieben, handelt es sich um sog. Nonroad-Produkte. Da sind überwiegend 4 Räder dran, fahren aber nicht auf befestigte Straßen.
    „Bemusterung ist davon nicht betroffen“ verstehe ich nicht ganz. Für eine Bemusterung benötige ich doch irgendwelche Anforderungen an das Produkt, die dann für alle Anwendungen bzw. Kunden erfüllt werden sollten. Kann ich in den Katalog da einfach die selbst ermittelten Werte mit aufnehmen und dem Käufer dann selbst überlassen, das Produkt zu kaufen und einzubauen?

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    RalfAb
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 313

    Hmm,

    der Hinweis „Katalogartikel von xyz“ ist doch völlig belanglos. Unternehmen B ist der Vertragspartner und somit für die gelieferte Ware voll verantwortlich – wenn keine anders lautende Vereinbarung, zwischen A und Endkunden, getroffen wurde. Ich muss ja auch bei Media Murks reklamieren wenn ich da etwas gekauft habe das nicht i.O. ist. Es sei den es gibt eine zusätzliche Herstellergarantie für mich als Endkunden, dann kann ich sowohl als auch reklamieren. Die Gewährleistung des Händlers wird ja von der Garantie nicht ausser Kraft gesetzt.

    Ralf

    diamant-schwarz
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 100

    servus,

    wir hatten auch das problem der bemusterung von katalogteilen. in der norm gibt es keine vorgabn wie das zu handhaben ist, es muss nur sichergestellt werden, dass man gute teile beschafft. aber WIE bleibt jedem frei zu entscheiden. wir verbauen sehr viele katalogteile, es wäre wahnsinn alle zu bemustern. aber alles wollen wir auch nicht einfach verbauen ohne es geprüft zu haben. darum wurde eine position im hause die die entsprechende qualifikation besitzt dazu bestimmt auszuwählen welche katalogteile bemustert werden müssen und welche nicht.

    Gruss

    Markus

    QM-FK
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 469

    Im Medical Bereich sind folgende Gegebenheiten gesetzlich abgesichert:
    Hersteller ist derjenige, der auf dem Etikett steht. Ohne wenn und aber.
    Auch hier gibts OEM Produkte, also solche, die nur umgelabelt werden und unter eigener Flagge laufen (Privat-Label Produkte).
    Haftbar ist immer zunächt der Hersteller (siehe oben), aber er kann sich im Problemfall über QS-Vereinbarungen absichern.
    Bei reiner Handelsware ist der Hersteller (also Lieferant, wenn er auf dem Label steht) verantwortlich. Hier gibt es Urteile, dass reine Händler nicht einmal für falsche Kennzeichnung haftbar gemacht werden können, selbst wenn der Fehler offensichtlich ist.

    Bleibt noch „weiße“ Ware, also ungekennzeichnete. Auch hier besteht eine gesetzliche Regelung (nur für Medizinprodukte, wie gesagt):
    a) Lieferant sitzt in Europa, ist dieser der Hersteller, da das europäische Recht eindeutig ist.
    b) Bezieht er das Produkt aus Nicht-EU-Staaten, wird er automatisch zum Hersteller.

    Im Katalog muss meines Wissens nach nicht angegeben werden, was Handelsware und was selbst hergestellte Ware ist.

    Fazit: Greift für das Produkt eine EU-Richtlinie? Dann dort nachschauen, ob es Regelungen gibt.
    Ansonsten – Rechtsanwält fragen …

    Viele Grüße
    QM-FK

    Don’t think it – ink it.

    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hallo Qualyman,

    komisch, ich dachte, ich hätte gestern abend noch geanwortet…

    Ich hoffe, ich krieg das noch zusammengestoppelt:

    > „Bemusterung ist davon nicht betroffen“ verstehe ich nicht ganz. Für eine
    > Bemusterung benötige ich doch irgendwelche Anforderungen an das Produkt, die
    > dann für alle Anwendungen bzw. Kunden erfüllt werden sollten.

    Ich habe Katalogware von Spezialanfertigungen für Kunden und gemeinsamen Entwicklungen unterschieden. Bei Katalogware sparst du die Entwicklung und -dokumentation, Schritte wie Qualifizierung, Bemusterung, ggf. Erstmusterprüfung müssen natürlich durchgeführt werden.

    > Kann ich in den Katalog da einfach die selbst ermittelten Werte mit aufnehmen
    > und dem Käufer dann selbst überlassen, das Produkt zu kaufen und einzubauen?
    Ich denke, ja.

    Wenn ich mir den Thread so angucke und ihn mit deinem Ursprungsposting vergleiche… An welcher Stelle in der Lieferkette sitzt du eigentlich?

    gruß, Rainaari

    PS.: Über welche Art von Spielzeug reden wir hier eigentlich? :)

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hi Rainaari,

    also wir sind Unternehmen B. Wir kaufen bei A und verkaufen wieder unter unserem Namen.
    „Spielzeug“ …..Du bist aber lustig!

    Das hier beschriebene Produkt geht in tonnenschwere Bagger, Radlader usw., also „Nonroad“.
    Mehr verrate ich aber nedde!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    Rainaari
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 630

    Hi Rainaari,

    > also wir sind Unternehmen B. Wir kaufen bei A und verkaufen wieder
    > unter unserem Namen.

    Nuja, damit fällt Eignung, Qualifizierung etc. in den Aufgabenbereich des Kunden.
    Ob er euren Katalogangaben vertraut, oder eine weitergehende Bemusterung durchführt, liegt in seiner Verantwortung.

    > „Spielzeug“ …..Du bist aber lustig!
    > Das hier beschriebene Produkt geht in tonnenschwere Bagger,
    > Radlader usw., also „Nonroad“.

    Sag ich doch. Männerspielzeug. :)

    gruß, Rainaari

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo miteinander, es geht weiter mit diesem Thema!

    Wir als TS zertifiziertes Unternehmen kaufen bei einem Lieferanten kompl. Systeme ein und verhökern diese unter unserem Namen. Wie geschrieben in die „Non Road“-Sparte als Katalog-Produkt.

    Als seit 2007 TS-zertifiziertes Unternehmen sind wir es gewohnt, entsprechend FMEA´s, PLP, PFD, MSA, cpk-Werte usw. von unseren Lieferanten zu verlangen. Entsprechend ist das in einer VA festgezurrt.

    Das Geschäft mit dem Lieferanten läuft aber schon länger und der Lieferant sieht es momentan nicht ein, dass er die o.g. Doku anzufertigen hat, und schon gar nedde kostenneutral.

    Da wir die Produkte frei im Markt verkaufen, besteht für uns von dieser Seite (Endkunde) aus absolut keine Forderungen für die o.g. Doku, nur von Seiten der TS aus.

    Hat hierzu jemand einen Tip für mich, wie wir am „einfachsten“ hier vorgehen können?

    Danke schon mal vorab!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Verkauft ihr die Produkte denn im Automotivbereich? Wenn nicht, läßt sich da doch eine Sonderregelung festschreiben und Du bist fein raus.

    Gruß
    Michael

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hi Micheal,

    ne, wir liefern nedde in Automotive.

    Was meinst Du speziell mit der „Sonderregelung“?

    Da wir an Zwischenhändler liefern, wissen wir gar nedde, wo unser Produkt letztendlich eingebaut wird.

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hi qualyman!

    Ich verstehe das jetzt so, ihr kauft etwas komplett bei einem Lieferanten, verkauft das an einen Zwischenhändler und der wieder (wahrscheinlich)an einen Endkunden. Dann habt ihr aber beide das gleiche Problem. Der Zwischenhändler sollte euch eine kurze Info geben zu welchem Bereich seine Kunden gehören (z. B. Autohersteller oder Händler für Endverbraucher oder für Zubehör)

    1.) Wenn Autohersteller müsst ihr euch zusammensetzen und eine Regelung erstellen in der Sinngemäß drin steht, das die Produkte vor der TS Zertifizierung im Programm waren und von den Vorregelungen (FMEA etc.) ausgenommen sind. Produkte in einer VA auflisten und sicherstellen, das bei neuen Produkten nach TS verfahren wird. Wir hatten sowas bei einnem TS Zertifikat mit Produkten für den Kraftwerksbau. Haben Kunde und Zert.-Gesellschaft anstandslos akzeptiert.

    2.) Wenn mormaler Handel, dann reicht eine Regelung wie oben, für euch alleine eigentlich aus.

    Gruß
    Michael

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