Kalibrierung bei ISO 90012011-09-26T15:52:50+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Kalibrierung bei ISO 9001

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Beiträge
  • evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Forum,

    wir haben an einem Standort einen Beutelpacker im Einsatz, der per Lichtschranke Kleinteile (Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben) zählt und automatisch verpackt.

    Muss aus eurer Sicht diese Maschine bei einem 9001er Zertifikat kalibriert sein, oder könnte man darauf verzichten bei entsprechender Kennzeichnung, wie in einem anderen Posting von mir vor Jahren schon einmal schön herausgearbeitet wurde?

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    Q…t…
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 154

    Hi Evereve99,

    vielleicht steh ich gerade auf dem Schlauch, aber kann man so einen Packer überhaupt kalibrieren?

    Du kannst doch eigentlich nur eine Validierung durchführen die zeigt, dass das Gerät innerhalb der vorgegebenen Parameter und Umgebungsbedingungen immer die richtige Anzahl verpackt und dies entweder durch z.B. automatisches Nachwiegen der Verpackungen oder Stichprobenkontrollen verifizieren?

    Was würdest du denn an der Maschine kalibrieren und wäre eine Validierung mit Verifizierung nicht einfacher?

    Damit würdest du auf jeden Fall die Anforderungen nach ISO 9001 erfüllen.

    Viele Grüße und einen schönen Feierabend
    Q…t…

    Wer sich zu wichtig für kleine Arbeiten hält, ist of zu klein für wichtige Arbeiten.
    (Jaques Tati)

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    „vielleicht steh ich gerade auf dem Schlauch“

    Nö, muss nicht so sein.

    Viel wahrscheinlicher ist, dass ich gerade munter die Begriffe durcheinander werfe.

    Jetzt wo du geantwortet hast, erscheint mir deine Lösung so glasklar…

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Ich will ja nicht meckern…

    Aber fällt das nicht schon in den Bereich des Eichens? Ihr ermittelt doch einen bestimmten Warenwert, ähnlich wie an der Tanke.
    Heißt ja übertragen: X Liter kosten Y Kohle
    Bei euch: X Schrauben kosten Y Kohle…..

    Ich will nicht die Pferde scheu machen….

    Dino

    ______________________

    Ich glaube an die friedliche Koexistenz von Menschen und Fischen.
    (George W. Bush)

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo evereve99,

    bin der gleichen Meinung wie Dino:
    Jedes Päckchen Schrauben, Scheiben, Muttern hat was mit Euros zu tun, wie z.B. bei Zählwaagen, welche über das Stückgewicht die Anzahl der in der Schale sich befindlichen Teile ermittelt.
    Nach meinem Dafürhalten: Eichen!

    „Geld ist nicht alles, aber viel Geld ist schon etwas.“

    George Bernard Shaw
    Dramatiker, Literatur-Nobelpreisträger 1856-1950

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

    info ad quality minus first dot de

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Moin,

    entscheidend ob Eichen oder kalibrieren ist die folgende Frage/ Definition aus dem Eichgesetz:
    § 6 Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen

    (1) Fertigpackungen im Sinne dieses Gesetzes sind Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann.

    (2) Im Sinne dieses Gesetzes ist:
    1.
    Füllmenge die Menge, die eine einzelne Fertigpackung enthält,
    2.
    Nennfüllmenge die Menge, die die Fertigpackung enthalten soll,
    3.
    Inverkehrbringen das Anbieten, Vorrätighalten zum Verkauf oder zur sonstigen Abgabe, Feilhalten und jedes Abgeben an andere.

    Insbesondere finde ich Absatz 1 entscheidend.
    Außerdem muss, soweit mir bekannt ist, das Eichen nur dann angewendet werden wenn nach Gewicht und nicht nach Stück verkauft wird.

    Gruß: Mr.Idea

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Sorry, da muss ich wiedersprechen:

    Zapfanlagen und auch eure Strom – und Wasserzähler sind geeicht! Da wird nix mit Gewicht gemacht. Wenn ich nun den Absatz richtig interpretiere sind wir mit dieser Zähleinheit im gesetzlich geregelten Bereich.

    Am besten vielleicht einfach mal beim Eichamt nachfragen, nicht beim Auditor. Der sagt unter Garantie „Eichen“.

    Ich hatte vor vielen Jahren einen ähnlichen Fall mit einer Zählwaage, die aber dann nach Auskunft des Eichamtes nicht zu eichen war. Damit musste sich der Auditor, der vorher auf eichen bestanden hatte, zufrieden geben. Denn das Eichamt kommt net zum Eichen, wenn es dem Herrn Auditor gefällt.

    Dino

    Nachtrag: Wenn ihr nach Stückzahl abgepackte Lebensmittel kauft (also nicht nach Gewicht) werden die Anlagen meines Wissens nach geeicht. Wenn ihr 25 Geleebananen kauft wollt ihr ja 25 und net 23.
    ______________________

    Ich glaube an die friedliche Koexistenz von Menschen und Fischen.
    (George W. Bush)

    geändert von – QM-Dino on 28/09/2011 17:06:52

Ansicht von 7 Beiträgen - 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben