Moin,
für unsere Folienverpackungen (Medizinprodukt Kl. 3, unsteril, wird beim Kunden sterilisiert), zieht der Lieferant folgendes heran:
– Empfehlung III „Polyetylen“ aus „Kunststoffe im Lebensmittelverkehr“ Bundesinstitut für Risikobewertung BfR, 2003, gemäß EG Richtlinie 2002/72/EG
– Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz vom 8. Juli 1993
– Bedarfsgegenständeverordnung vom 10. April 1992 und nachfolgende Änderungen
Des weiteren führt der Lieferant halbjährlich eine Prüfung seiner Beutel auf Keine (EN 1174) und Partikel (ohne Angabe einer Norm) durch.
hoffe, das hilft und ich habe nicht über das Ziel hinausgeschossen.
mfg
Rainaari