Hallo Jim,
der Unterschied zwischen einer Herstellererklärung und einer Konformitätserklärung ist der,
Eine Konformitätserklärung betrifft Teile, die nach dem Verwendungszweck eigenständig laufen. Bsp eine elektr. Säge,…
Eine Herstellererklärung betrifft Teile die nach dem Verwendungszweck nicht eigenständig laufen. Es sind noch Anbauten o.ä. notwendig um die korrekte Verwendung zu ermöglichen. Als Beispiel fällt mir jetzt eine Festplatte für den PC ein, die nicht eigenständig laufen kann. Also muss hier der Verwender bzw. Komplettierer entsprechend eine Gefährdungsanalyse erstellen und für das komplette Produkt die Konformitätserklärung erstellen.
Die genauen Auswirkungen von deinem geschilderten Fall kenne ich nicht. Meine aber gelesen zu haben, dass wenn ihr ein Produkt, das von einem anderen Unternehmen produziert wurde und ihr als Eures kennzeichnet, Ihr für dieses Produkt als Inverkehrbringer verantwortlich seid, sprich entweder euch die CE-Unterlagen zukommen lasst und überprüft oder eigene Überprüfungen vornehmt, um sicher zu sein, dass das Produkt den gültigen Bestimmungen gerecht wird.
Es gibt aber bestimmt Spezialisten in diesem Forum, die weiterhelfen können.
Gruss Norbert