Hallo,
wir erstellen gerade den Prozess zur Freigabe von Prozessen und Änderungen an Prozessen, und nun stellt sich folgende Frage:
Dass bei Änderungen der Prozessverantwortliche freigibt ist für uns einmal klar. Dann wollen wir noch die Freigabe durch die Geschäftsführung. (Wir sind nur 22 MA und haben nicht extrem viele Prozesse, und die werden sich auch nicht permanent ändern.)
Was machen wir jetzt mit den Abteilungsleitern? Die entsprechen nicht immer den Prozessverantwortlichen, sondern das sind oft auch Mitarbeiter der Abteilungsleiter. Das heisst, im Sinne der Abteilungs- und Personalverantwortung betrifft ihn eine Änderung eines Prozesses, der in seiner Abteilung stattfindet, schon. Andererseits soll man ja Prozessbezogen denken, und da ist die Abteilung ja nicht so wichtig, und etliche Prozesse sind dann auch noch abteilungsübergreifend.
Was die Wünsche der Abteilungsleiter betrifft, da möchten 2 Freigeben und einer nicht.
Mir ist schon klar, hier gibts keine fertige Lösung, will ich auch gar nicht, aber ein bisschen Gedankenaustausch wäre schön.
LG
Andrea