Hallo Christoph,
verkauft ihr jetzt ein anderes Produkt oder eine andere Leistung oder weshalb müsst ihr jetzt einen Konf-erklärung abgeben??
Eine Herstellerklärung gibt man dann ab, wenn das Gerät/Produkt/Maschine,… so wie ihr es verkauft nicht selbständig in betrieb genommen kann oder darf.
Eine Konformitätserklärung kommt dann zum Einsatz wenn das Gerät kpl. fertiggestellt ist und selbständig in Betrieb genommen kann und darf.
Ist in Eurer Leistung das Beschaffen und integrieren der anderen beteiligten Produkte beinhaltet, so übernehmt braucht ihr diese Konf. – erklärung nicht unbedingt mit einzubinden, da Ihr tatsächlich für die kpl. Anlage geradesteht. Die Bedienungsanleitung würde ich aber mit einbeziehen, da dadurch Gefahrenhinweise der Zukaufkomponente genau nachgeschlagen werden können.
Wenn die beteiligten Firmen nicht von euch beauftragt wurden und euer Produkt selbständig nicht in betrieb genommen kann und darf, so ist eine Herstellererklärung zu schreiben.
Gruss Norbert