Moin Moin
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) macht ab dem 1. Januar 2007 die Kennzeichnung von Geschäftsbriefen deutscher Gesellschaften mit den firmenrechtlichen Angaben (Vorstandszeile) unabhängig von der Form des Schreibens verbindlich. Dies bedeutet, dass ab sofort alle Unternehmen in Deutschland die bereits für alle schriftlichen Geschäftsbriefe vorgeschriebenen Angaben (Firma, Sitz, Registergericht und die Nummer der Handelsregistereintragung ihrer Gesellschaft) jetzt auch auf E-Mails verwenden müssen.
Das heißt doch im Klartext, dass der ganze Sermon vom Geschäftspapier jetzt auch in die e-mail muß, oder??
„Das Berühren der Figüren mit den Pfoten ist verboten…“
Heinz Erhardt