Hallo M.,
kenne diese Forderung nicht. Sehe darin aber auch kein Problem. Denn ein DmbA ist ja nur ein Dokument mit besonderer Archivierung, was noch lange nicht heißt, dass diese Dokumente inhaltlich besonders geheim oder wertvoll sind.
Am Wort DmbA würde ich es nicht festmachen, sondern am Inhalt eines solchen Dokuments. Ist Firmenknow-how drin, wie bei einer FMEA, dann würde ich es nicht außer Haus geben; ansonsten warum nicht.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden