das leidige Thema Gratfreiheit von Blechteilen läßt sich recht einfach lösen.
Auf den Zeichnungen müssen die Werkstückkanten nach DIN 6784 definiert werden. In dieser Norm gibt es Zeichnungsangaben für „Kantenabtrag“ und zulässige Grate.
Also in der 9830 steht zur Gratfreiheit an sich nix, ausser:
„Die Herstellung gratfreier Stanzteile erfordert in der Regel ein zusätzliches Entfernen des Grates, z.B. durch Gleitschleifen im Trommelverfahren.“
Also im Prinzip eigentlich nix, nada, nothing, niente, …. ;-))
@Eldra: Diese Norm ist auf Zeichnungen unseres KD angezogen u liegt mir aber nicht vor. …und wir sollten binnen Std. ein Angebot abgeben. :-)
@Harm: Ist da „der Grat“ nicht näher spezifiziert? Ab wann ist ein Grat denn ein Grat? Wenn ich nun alle meine Teile nachbearbeiten muss, statt werkzeugfallend…. dat sind ein paar Millicent… (Neue Währung bei den Automotiv Einkäufern) ;-)
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Wäre es nicht adequat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)
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wichtig ist in meinen Augen das der Grat entfernt wird, an dem sich der User unter Umständen verletzen kann. Welche Grate das sind, müsst ihr bestimmen. Das kann aber zur „Gratwanderung“ werden, denn jede Nacharbeit kostet.
Viele Grüße
Bajoware
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