Hallo Phalanx!
Oft geht es hier beim Endkunden um den Nachweis der Sorgfaltspflicht im Crashfall. Angenommenes Beispiel aus unserer Branche: Ein Behälter steht unter 100 bar Druck. Ein Flansch versagt. Ein Mitarbeiter, der daneben stand, ist schwer verletzt und giftige Brühe läuft in die Produktionshalle und teilweise ins Abwasser.
Wenn Du jetzt als Anlagenbetreiber und / oder Anlagebauer ein 3.1-Zeugnis nach 10204 aus dem Ordner zaubern kannst, das belegt, daß selbiger Flansch 1. aus der korrekten Legierung besteht, 2. die korrekte Dicke hat und 3. beim Unterlieferanten einer Druckprüfung mit 150 bar unterzogen worden ist, bist Du gegenüber dem Staatsanwalt erstmal aus dem schlimmsten Äger raus.
Schöne Grüße
Frank
„and pray that there’s intelligent life somewhere up in space,
‚cause there’s bugger all down here on earth!“ (Monty Pythons / Galaxy Song)