Hallo Webhahn,
nach meinem Dafürhalten gibt es schon einen Unterscheid zwischen Geschäftsführung und Geschäftsleitung.
Analog zu Leitenden Angestellten und der/dem Geschäftsführer.
Der Geschäftsführer tritt z.B. nach außen mit weitreichenden Zeichnungsberechtigungen auf und hat auch andre Verantwortlichkeiten (Haftungen) als ein Mitglied der Geschäftsleitung.
In einer AG z.B. ist der Vorstand als geschäftsführendes Organ auch Teil der Geschäftsleitung, die darunter befindlichen Abteilungsleiter sind jedoch als Mitglieder der Geschhäftsleitung nicht Teil der Geschäftsführung.
Grüße,
Tim