QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Datenschutzprofis: Telefonnummern für Notfälle
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AutorBeiträge
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Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage an die Datenschutzprofis unter uns. Ist es ok, wenn im Rahmen der Notfallvorsorge, die Telefonnummern der Bereitschafts- und Notfallmitarbeiter (Ersthelfer, Werksfeuerwehr, Unternehmensführung) im Unternehmen frei zugänglich sind?
Der Zugang funktioniert über Notfallordner, die in allen Abteilungen vorgehalten werden.
Ich freue mich auf eure Antworten,
viele GrüßeQmarc
Hallo QMArc,
handelt es sich bei den Telefonnummern um private Nummern?
Wenn ja, dann würde ich die Einwilligung der entsprechenden Mitarbeiter zur Veröffentlichung einholen. Sonst gibt es Probleme mit dem Datenschutz.
Wenn es sich um dientstliche Telefonnummern handelt, hast Du kein Problem wenn es sich um speziell für diese Aufgaben definierte Telefonnummern handelt.
el verde
Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Hallo el_verde,
ja, es handelt sich um Mobil- und Privatnummern, da die Mitarbeiter im Notfall in die Firma gerufen werden müssen.
Muß die Einverständniserklärung schriftlich vorliegen? Kann ich jemanden aufgrund seiner Funktion im Unternehmen (Produktionsleiter, Feuerwehrmann, Sani) zur Nummernveröffentlichung automatisch verpflichten?
Viele Grüße
QmarcHallo QMarc,
Ja, die Einverständniserklärung sollte schriftlich vorliegen.
Nein, Du kannst keinen Mitarbeiter aufgrund seiner Funktion im Unternehmen auf die Veröffentlichung seiner privaten Daten (Telefon, Adresse etc.) verpflichten. Oder möchtest Du verpflichtet werden, Deine privaten Daten zu veröffentlichen, um ständig unter Deiner privaten Telefonnummer angerufen zu werden – auch dann wenn Du keinen „Dienst“ hat? (z. B. im Urlaub)
Als Lösung würde ich vorschlagen, sog. Notfallhandys anzuschaffen und den jeweiligen Bereitschaftsmitarbeitern dieses Handy für den Bereitschaftsdienst zu geben.
el verde
Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Hallo Ihr beiden,
ich stimme el_verde absolut zu, das muss schriftlich vorliegen und zwingen seine Privat-Nummern zu veröffentlichen kannst Du niemanden.
Insofern würde ich auch Notfall-Handys anschaffen oder im Telefonsystem über eine allgemeine Notfall-Nummer die entsprechende Privatnummer für eine Weiterleitung hinterlegen (inkl. wer wann Dienst hat, usw.) Da die Weiterleitung nicht die Nummer anzeigt, ist die Privatsphäre geschützt und trotzdem immer jemand erreichbar.
Viele Grüße
Barbara
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Ich fühle, dass Kleinigkeiten die Summe des Lebens ausmachen.
(Charles Dickens, Schriftsteller)Hallo again,
danke für die Tipps.
Ich muss erstmal abklopfen, wie die bisherige Regelung ist.
I will keep you informed :-)
Viele Grüße
Qmarc____
What you gonna do with all that junk?
All that junk inside that trunk …Hallo zusammen,
bei uns sind die Nummer in der Telefonanlage hinterlegt und mit 4-stelligen Codes abrufbar. Diese Codes inkl. Verhaltensvorschriften im Notfall hängen an jeder Maschine aus.
Somit muss nur eine 4-stellige Nummer für den jeweiligen Kollegen bzw. Arzt, Stromlieferant etc. gewählt werden. Geht schnell und ist einfacher als sich in der Aufregung unter Umständen wegen vielen Zahlen noch zu vertippen.
In der Liste habe ich auch die Reihenfolge der Telefonkette für die Ereignisse hinterlegt (Unfall, Brand, Maschinenschaden etc.).
Sicherlich hilfreich auch der Hinweis das im Schadensfall bzw. Notfall niemand außer die GL mit der, u.U. schnell anwesenden, Presse kommuniziert.
Gruß
Henning -
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