Hallo Ulrike,
wenn die Forderung nach Cmk>= 1,67 erstmalig bei euch in einer Q-Vereinbarung auftritt, ist höchste Vorsicht geboten.
Ein Beispiel aus der Praxis. Man verkauft über Jahre Maschinen, die Produkte in der geforderten Toleranz fertigen sollen. Die Toleranzeinhaltung war bis dato auch ein Abnahmekriterium. Nun steht bei neuen Aufträgen die Forderung nach z.B. Cmk>= 1,67; an den Toleranzen hat sich aber nichts geändert. Das gibt bei der Abnahme meist eine böse Überaschung. Denn die vorgegebenen Toleranzen stehen dir nicht mehr voll zur Verfügung, sondern nur noch 60% davon.
D.h. wenn eure Maschinen bisher gerade so innerhalb der Toleranzen produzierten, werden sie nach der neuen Q-Vereinbarung nicht maschinenfähig sein.
Es macht daher Sinn, das einmal durchzurechenen.
PS: Cm und Cmk sind wie von Barbara beschrieben Indizes für eine Kurzzeitfähigkeitsuntersuchung. Der Begriff Maschinenfähigkeit ist leider etwas irreführend, da Kurzzeitfähigkeitsuntersuchungen auch für Anlagen bzw. komplexe Prozesse durchgeführt werden.
mfg
Arne