Moin QuEm,
zur Ergänzung:
CLP = EU (Umsetzung des internationalen GHS) – Einstufung und Kennzeichnung europaweit vorgeschrieben. Hier fällt die Entscheidung, wann ist ein Stoff oder Gemisch gefährlich.
REACH = EU – Artikel 31 und Anhang II: Wenn der Stoff oder das Gemisch gefährlich ist, muss ich ein Sicherheitsdatenblatt mitgeben.
Gefahrstoffverordnung = DE – eine Arbeitsschutzverordnung zum Thema: Wie gehe ich mit gefährlichen Stoffen (ex CLP) um?
Chemikaliengesetz = DE – Was passiert z.B., wenn ich CLP und REACH nicht umsetze (kann die EU nicht EU weit durchsetzen)?
Chemikalienverbotsverordnung = DE – Wer muss welche Sachkunde beim Inverkehrbringen gefährlicher Susbtanzen haben.
Soweit in Ergänzung zu Martin S,
Gruß aus dem Norden
QMarc
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You may say I´m a dreamer … but I am not the only one …