bei uns gibt es immer wieder Diskussionen, an welcher Stelle der Gebrauchsanweisung das CE-Zeichen eingefügt werden soll/darf. Was ist nach Normenforderung „deutlich sichtbar“? Zum Beispiel haben wir eine Gebrauchsanweisung für zwei Produkte, eines ist CE-Zeichnungspflichtig, das andere nicht. Das CE-Zeichen steht jetzt auf der Seite, wo die Anweisungen CE-Pflichtige Produkt beginnen. Ich bin damit nicht wirklich glücklich.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen?
Danke für eure Meinungen.
das klingt interessant. _Eine_ Gebrauchsanleitung für _zwei_ Produkte, davon einmal mit, und einemal ohne CE-Kennzeichnung?
Interessant wäre hier sicherlich, die Unterschiede beider Versionen zu betrachten (Markt -> Sprache?). Grundsätzlich finde ich die von dir vorgeschlagene Variante brauchbar.
apropos CE-Kennzeichen…
kennt jemand eine Ausnahmeregelung, dass MP die vor 1995 in Verkehr gebracht worden sind und heute noch betrieben werden, keiner CE – Kennzeichnungspflicht unterliegen???
Wie ist das mit dem MPG vereinbar?
wenn das Produkt 1995 keine CE-Kennzeichnung benötigt hat, brauch es heute auch keines. Anders ist es natürlich wenn das Produkt aus 1995 jetzt (wieder) in Verkehr gebracht wird.
Gruß
mosigkauer
mosigkauer
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