Hallo Michael,
„Weiß jemand ob die Mitarbeitererklärung vorgeschrieben ist“
Brandschutz und Notfallvorsorge sind unterweisungswürdige Themen.
Wie mit den anderen Arbeitsschutzunterweisungen oder auch generell den (Prozess-)Schulungen ist es hier genau so: Was nicht unterschrieben wurde, hat nie stattgefunden.
Mit den Unterschriften seid Ihr auf der sicheren Seite.
Nachlesen lohnt im ArbSchG, ich glaube §§10 und 12
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ