Hallo zusammen,
es gibt bereits einige Beiträge zum Thema „Auflösung“ in diesem Forum, ich habe trotzdem noch Fragen dazu, speziell zu Kamerasystemen:
Bevor mit der MSA begonnen wird, muss die Auflösung geprüft werden, diese muss je nach Richtlinie kleiner 5% (VDA Band 5) oder 10% (AIAG) sein. Bei einem Sensor können die angezeigten Ziffern verwendet werden, z.B. 0,01mm, wenn die Anzeige 2 Nachkommastellen hat. Bei einer Kamera bezieht sich die Auflösung auf die Pixelgröße, Beispiel: 80µm entsprechen einem Pixel. Wie kann ich prüfen, ob die Auflösung bei einer Toleranz von z.B. ±0,5mm ausreichend ist? Muss ich (0,08mm/1mm)*100%=8% berechnen, oder bei einer Anzeige von z.B. 2 Nachkommastellen: (0,01mm/1mm)*100%=1%.
Wenn ich die Pixelauflösung verwende, wäre die Auflösung nach VDA Band 5 nicht ausreichend. Werden die Anzeigenstellen verwendet, wäre die Auflösung bei 2 Nachkommastellen ausreichend.
Hat jemand Erfahrung mit Kamerasystemen und MSA?
Danke und Grüße
Johann