Hallo zusammen,
die DIN EN ISO 9001 fordert, wenn festgestellt wird, dass Messmittel die Anforderungen nicht erfüllen, muss die Gültigkeit früherer Messergebnisse bewertet und aufzeichnet werden.
Um dies sicherzustellen trage ich derzeit in einer Exelliste jedes Messmittel (Kreuze) ein das ich bei der Erstmusterprüfung verwendet habe. Wenn nun ein Messmittel defekt ist, werden die Rückstellmuster neu vermessen und der Zeitraum in dem es n.i.O. sehr genau erfassen und entsprechend reagieren.
Alternativ stelle ich mir zu diesem 98% Nachweis einen simplen Ablauf ohne Exelliste vor bei der ich aber nur eine ca. 90% Sicherheit erreichen werde um den Zeitraum einzugrenzen.
Meine Frage hierzu ist eigentlich eine Grundsätzliche:
Wenn man Prozesse von 98% auf 90% herabsetzt, um erheblich Zeit zu sparen, wird dies bei einem Audit, im Sinne KVP als Mangel angekreidet?
Wie seht ihr das?
Gruß
Tolk