Hallo Alblondie,
im letzten Jahr hat sich ja einiges im Exschutz getan.
Die Atex-Richtlinie ist meines Wissens nach die Richtlinie für Hersteller von Ex-Schutz-Geräten. Ich kenne zur Zeit nur die Gegenseite – die Betriebssicherheitsverordnung, die Firmen mit Ex-sensitiven Bereichen vorschreibt, sich dokumentarisch (Exschutzdokument) um die Anlagen und Organisation zu kümmern. Eine Forderung ab 2005 ist dabei, dass Hersteller ein Zertifikat liefern müssen (ATEX??), um die Exschutz-Konformität nachzuweisen.
Bei Gassensoren zum Beispiel ist die Praxis dermassen, dass Kalibrierungen (Erst- und Wiederholungs-) vom Hersteller protokolliert werden und ein Exemplar auch an den Kunden geht, um dessen Bemühen zur Absicherung zu dokumentieren. Dokumentenlenkung wäre in diesem Fall wohl vom Dienstleister zu erbringen.
Punkt 2 scheint mir ein allgemeiner Fall der Produkthaftpflicht zu sein.
Ich hoffe, ich habe dich soweit richtig verstanden und konnte dir helfen.
Mit besten Grüßen von der Elbe
QMarc