Hallo, Ihr beiden,
mit dem WE-Stempel zeige ich doch auch, dass ich – zumindest eine formelle – WE-Prüfung durchgeführt habe. Zumindest peinlich wird es allerdings, wenn die angegebenen Werte out-of-Spec liegen und dieses nicht verifiziert wurden.
Zur Frage: Ansonsten kenne ich keinen Fall (und ich kann es mir auch nur schwer vorstellen), dass jemand einen WE-Stempel als „Verfälschung“ des Dokuments ansieht.
Dann wären fast alle gerichtlich verwendeten Dokumente verfälscht, da diese bisweilen übersät sind mit abteilungsspezifischen Stempelungen.
Viele Grüße
QM-FK
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Don’t think it – ink it.