Anwesenheitsprüfung im Alarmfall2005-02-23T13:57:54+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Anwesenheitsprüfung im Alarmfall

Ansicht von 13 Beiträgen - 1 bis 13 (von insgesamt 13)
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  • evereve99
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    Hallo liebes Forum,

    ist nicht wirklich ein reines QM-Thema, aber vielleicht kann ja trotzdem jemand helfen.

    Ich suche eine Stelle (Gesetz, Verordnung o. Ä.) , wo explizit ausgesagt wird, dass im Alarmfall nach der Räumung der Gebäude eine Anwesenheitskontrolle zu erfolgen hat und dass ich diese schriflich dokumentieren muß.

    Auch könnte ich einen Tip brauchen, wie man das in der Praxis effektiv umsetzt, ohne ein Meldekartensystem einführen zu müssen.
    Schwierigkeiten sind z. B. unterschiedliche Sammelplätze und Dreischichtbetrieb, was die Sache insgesamt nicht gerade erleichtert.

    Leider habe ich hier mit einer leicht überforderten Sicherheitsfachkraft zu tun, und kosten darf soetwas ja auch nichts, so dass die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes durch eine Fachfirma leider im Moment nicht zur Debatte steht.

    Und jetzt darf der blinde Laie im Nebel stochern……..

    Danke !

    Evereve99

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    Sammelplätze festlegne wer wo hin soll

    zuständige für Mitarbeiterlisten bestimmen, die Anwesenheit kontrolieren
    Besucher nicht vergessen.. deshalb trägt sich auch auch eine Besucher/externer Dienstleister beim Emfang ein

    gesetzt ist mir so nicht bekannt aber bei größernen Firmen ab 100 ist das für mich Standard

    kostet kein geld sondern nur organisation

    ach auch mal ne Übung durchführen

    stephan

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    Hallo evereve99,

    oder soll ich lieber sagen „Hallo Leidensgenosse“? Habe exakt das gleiche Problem auf die Augen gedrückt bekommen. Ich strampel mich hier auch noch etwas ab, muss allerdings sagen, dass es nicht ganz so leicht ist, wie stephan angibt. Was passiert, wenn Mitarbeiter gerade das Gebäude verlassen haben um in ein anderes Gebäude zu gehen? Was passiert, wenn das Gebäude 400 Meter lang ist und sich der Mitarbeiter gerade am anderen Ende aufhält?

    Ich hab mir überlegt, dass es irgendwie möglich sein müsste, dass Mitarbeiter (bei uns gibt es die elektronische Stempelkarte) sich mit Ihrer Karte irgendwo melden müssen und das könnte man dann mit der Anwesenheitsliste vergleichen. Aber sinnvoll ist es auch nicht, weil ein Mitarbeiter sich mit Sicherheit gerade zur Würstlbude um die Ecke abgeseilt hat und von allem dem nix mitbekommt. Und danach wird dann gesucht! Also ich tappe hier auch noch etwas im dunkeln.
    Mit einem kleinen Standort mit nur zwei Sammelplätzen haben wir das System „Abteilungsleiter zählt seine Schäfchen“ eingeführt. Funktionierte bei der Übung gar nicht… To do Liste aufgestellt und einen Satz heiße Ohren an verschiedene Leute verteilt und prompt funktionierte es bei einem (kleinen) Ernstfall 2 Wochen später.

    Lange Rede kurzer Sinn: Lass uns gemeinsam im Nebel stochern…

    Grüße Alblondie.

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo „Notfallbetroffene“,

    was haltet ihr von dieser Regelung:
    Jeder muss zum nächten Sammelplatz, die benannten Mitarbeiter haben eine Liste derer, die da sein müssen und sind mit internem Notfallhandy ausgerüstet. Für den Fall, dass jemand fehlt, werden die Fehlenden mit Hilfe des Notfallkommunikationssystems abgeglichen.
    Die Liste setuzt sich zusammen aus jeweiligem Schichtplan, Tagschichtmitarbeitern und Gästen auf dem Gelände.
    So kenne ich es als Standard.

    Gruß aus dem Norden,
    QMarc

    P.S. Wenn ihr das interne Meldesystem damit abgleichen wollt, dann müsst ihr sicherstellen, dass es im Notfall funktioniert, bzw. dass ihr Zugriff darauf habt.

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    Hallo Q-Marc,

    erlaube mir eine sptizfindige Bemerkung:
    Wenn Du bereits jetzt eine Einschränkung triffst (Wenn ihr das interne Meldesystem damit abgleichen wollt, dann müsst ihr sicherstellen, dass es im Notfall funktioniert, bzw. DASS IHR ZUGRIFF DARAUD HABT.), wie soll das ganze System denn im Ernstfall funktionieren, wo alle aufgeregt sind, die Halle brennt, Menschen schreien Sirenen heulen etc. (klingt jetzt sehr dramatisch aber ich habe sowas leider schon mal live gesehen!). Vor allem wer stellt denn sicher, dass dabei nicht der Handyverteiler ausfällt? Was ist mit den Leuten, die in der Menge „untergehen“ (oder ganz einfach an der besagten Würstlbudestehen) und noch im Gebäude vermutet werden? Wie kann ich vom Mitarbeiter verlangen, dass er sein Notfallhandy funktionstüchtig immer Griffbereit hat. Wer übernimmt die Koordination der Schichtpläne und Gäste? Wir sind zu groß um nur ein paar Leute unter Dach und Fach zu bekommen aber zu klein um einen Notfallstab zu trainieren.

    Ich weiß, wenn erst mal Menschleben zu schaden gekommen ist, ist das gezeter immer groß und man hat plötzlich sehr viele Besserwisser auf der Matte, was man alles hätte tun können. Und das ganze darf natürlich erst mal nix kosten.

    Grüße Alblondie.

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Alblondie,

    eben deswegen meine Anmerkung als P.S.

    Haben Eure Mitarbeiter, die sich im Werk befinden keine Mobiltelefone? Sind die Relaisstationen dazu auch ausserhalb von eventuell betroffenen Gebäuden? Gibt es Leute, die die Fremdfirmen vor Ort betreuen?

    Eben wegen der von dir genannten Fragestellungen muss man Infrastruktur nutzen, die vorhanden ist bzw. nur leicht angepasst werden muss.
    Die Schichtpläne kennen mindestens die Vorgesetzten und sollten im Notfallsystem auch abgelegt sein. Die müssen dann auch über eventuelle Urlauber bescheid wissen. Würstchenbudengeher sind natürlich immer ein
    Problem, dass ihr dann organisatorisch („sag Kollegen bescheid, melde dich ab o.ä.) lösen müsst.

    Wichtig ist auf jeden Fall die kategorische Notfallübung und dabei werdet ihr schon mit der Nase drauf gestossen, was nicht funktioniert.
    Gruß und schönes Wochenende

    QMarc

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Alblondie,

    so, wir arbeiten also für das selbe Unternehmen und wußten bisher bloß noch nichts davon.

    Einige Details stimmen auffällig:

    -Halle ca. 400m lang
    -2 unterschiedliche Sammelplätze, Abteilungsleiter sollte Liste schriftlich erstellen; Ergebnis: funktioniert hinten und vorne nicht.

    Mitarbeitern Sammelplätze fest zuteilen klappt nicht, da die Einsatzorte schnell wechseln, je nachdem wo die Arbeit anfällt (Staplerfahrer, System Menschen die im ganzen Betrieb Rechner installieren und warten usw.)

    Wo sah denn deine TO DO Liste aus ?

    Weitere Problematiken:

    Systematische Erfassung betriebsfremder Personen findet nicht statt (da wo früher mal ein Pförtner beim Vormieter sass habe ich mein Büro…….)

    Elektronische Stempelkarte ist letztlich bei uns erprobt worden, wird aber wohl nicht eingeführt (Kostengründe ?).

    Also noch einmal meine Ausgangsfrage: Wo ist definiert dass ich alle Mitarbeiter schriftlich erfassen muß ?

    Oder befinden wir uns hier im Irrglauben und es ist keine Forderung ?

    Denn wenn es schwierig ist und / oder Geld kostet es umzusetzen, fragt mich mein Chef was das denn soll, wenn es freiwillig ist.

    Ach noch etwas: Die jährliche Notfallübung ist eher das geringere Problem, da wir im Schnitt so etwa alle 2 Monate einen Fehlalarm haben, was die Sache auch nicht gerade vereinfacht.

    Also immer noch viele spannende Fragen.

    Hoffe auf eure Antworten !

    Gruß

    Evereve99

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Evereve,

    Also noch einmal meine Ausgangsfrage: Wo ist definiert dass ich alle Mitarbeiter schriftlich erfassen muß ?

    Das Arbeitsschutzgesetz § 9, Abs3 fordert:
    „Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, die es den Beschäftigten bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ermöglichen, sich durch sofortiges Verlassen der Arbeitsplätze in Sicherheit zu bringen.“

    Es reduziert sich alles auf die Pflicht des Arbeitgebers, für seine Mitarbeiter Sorge zu tragen. Ob Du das nun durch Sammellisten oder andere Tools machst, bleibt dir selbst überlassen. Frag doch mal bei der Feuerwehr oder eurem Schadensversicherer nach, was es an alternativen Methoden gibt.
    Was wir bisher angeregt haben, sind halt Methoden, die andere Firmen nutzen, weil sie günstig und zuverlässig sind und nur der organisatorischen Regelung bedürfen.

    Gruß aus dem Norden
    QMarc

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    Hallo,

    das Projekt liegt gerade wieder mal auf Eis, da wir hart auf das nächste Audit zusteuern, trotzdem muss ich am Ball bleiben.

    Die ToDo Liste: Es sind halt einfach alle Mißstände protokolliert worden und wie oben bereits geschrieben, hats mehrere Satz heiße Ohren gegeben und wurden dann in einem Plan abgearbeitet. „Projektleiter“ war die Geschäftsleitung.

    Lasse auch die Fremdfirmen nicht außer acht, die sich bei Euch bewegen…
    BGV A1 sagt dazu:
    § 6
    Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer
    (1) Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbstständige Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1, entsprechend § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [Grundpflichten eines Unternehmers – Alblondie] zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.

    Andere Frage an den Bereich der Rechtsverdreher hier (hallo Vivian):
    Was mache ich eigentlich, wenn ich nicht EIGENTÜMER meines Gebäudes bin, sondern nur Mieter und mein Vermieter mir deftige Steine in den Weg legt (z. B. keine Gebäudepläne rausrückt, nicht erreichbar ist etc.)?

    Grüße Alblondie.

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo,

    Zwischenstand in der Sache:

    1. Zuständige Berufsgenossenschaft wußte keine wirklich schlüssige Lösung anzubieten

    2. Amt für Arbeitsschutz (von der BG um Rat gefragt)- ebenfalls kein brauchbarer Vorschlag.

    Ergebnis der Nachfrage: Die Anwesenheitsfeststellung ist laut dieser beiden Stellen keine gesetzliche Forderung.

    Nächster Schritt von mir:

    Kontaktaufnahme mit der zuständigen Feuerwehr, Abt. Vorbeugender Brandschutz.

    Vielleicht bin ich dann Anfang April schlauer und der Lösung etwas näher.

    Evereve99

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo,

    gibt’s da nicht von Toll-Collect diese tollen Navgations-Empfänger ?

    Einfach jedem Mitarbeiter so ein Teil anschrauben, dann weis man wo er ist, auch im Alarmfall :-)

    Gruß,

    Martin S

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo,

    meine bescheidene Meinung:

    Irgendwie muss ja erfasst sein, welche Mitarbeiter sich im Werk befinden.
    (Anwesenheitsliste, Urlaub, Krank, Dienstreise etc.)

    Festlegen der Sammelplätze, inkl. Weg dorthin
    Erstellen der Listen mit Namen derer, die sich an den ihnen zugewiesenen Plätzen aufhalten müssen
    Verantwortlicher für den Abgleich der Liste mit den Plätzen festlegen
    Abgleich mit der Gesamtliste
    Wenn sich jemand, aus welchen Gründen auch immer, an einem anderen Platz aufhält, Namen erfassen und beim Abgleich angeben
    Betriebsfremde generell erfassen und belehren, dass sie an einen bestimmten Platz zu gehen haben

    Ob es eine Regel gibt, weiß ich nicht so genau, aber ich kenne es aus einer früheren Firma, dort wurde es so gehandhabt.
    Ging recht gut……

    Aber einen Schwund von ca. 20% musst du kalkulieren (MA auf dem Klo, verlaufen, nicht erfasst etc)

    Dann noch ein paar Regeln:
    Stapler (falls vorhanden) Schlüssel ins Schloss stecken, falls die Dinger im Weg sein sollten
    Türen schliessen, aber nicht abschliessen

    Ansonsten gelten die Brandverhütungsvorschrften etc

    Dino

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Ich nochmal:

    Das hört sich so an, aber es ist kein Aprilscherz:

    Schon mal dran gedacht, bei der Marine nachzufragen bzw. den Kreuzfahrtreedereien?
    Die müssen gesetzlich vorgeschriebene Übungen veranstalten, vielleicht haben die ein paar Tips für dich.

    Dino

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