Hallo liebe User,
ich habe eine Frage an die Logistiker und Abfallbeauftragten unter Euch.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz besagt ja, das Fahrzeuge mit denen Abfälle transportiert werden mit einem A-Schild zu versehen sind.
Fall 1:
Da wir bei einigen „Lieferanten“ Kartonabfälle die in der Fertiung anfallen abholen und bei uns als Rohstoff einsetzten, stellt sich für uns die Frage, ob Kartonabfall ggf. unter den §4 des KrWG fällt und wir somit auf die Kennzeichnung der Fahrzeuge verzichten können.
Problem bei der Kennzeichnugsthematik ist, das wir die Transporte über Speditionen abwickeln, die somit immer ein Auto schicken müssten welches über entsprechende Schilder verfügt.
Fall 2:
Wie verhält es sich, wenn wir von Werk A Fertigungsabfälle in unseren eigenen Wechselbrücken ins Werk B als Rohstoff verbringen? Die Wechselbrücken lassen wir
auch von einer Spedition fahren.
Gibt es ggf. eine „zugelassene“ Stelle in NRW die mir dazu eine Aussage machen kann?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Henning