Hallo,
ich lasse Abweichungen generell vom zuständigen Auditbegleiter unterschreiben.
Wenn man mehrere Bereiche gleichzeitig auditiert (Cross-Audit), kann es folglich unterschiedliche Begleiter geben.
Der Prozessverantwortliche erhält die Abweichung dann ohnehin, weil er letztendlich für die (Art der) Korrekturmaßnahme und Terminierung zuständig ist. (Jedenfalls ist das bei uns so)
Gruß aus dem sonnigen Hessen
Bernd
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