QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Abnahmeprüfzeugnis nach 3.1b
-
AutorBeiträge
-
Moin,
ich denke, wir hatten dieses Thema in der ein oder anderen Art und Weise schon mal, aber leider konnte ich bisher noch keine Antwort auf meine Frage finden.
Situation:
Wir fertigen einen Artikel aus 2 Komponenten.
Nun will unser Kunde für seinen Kunden ein Prüfzeugnis nach 3.1b für den Artikel.
Wenn ich mich recht erinnere wird ein solches Zeugnis von einem Dritten erstellt, heißt ich kann es eigentlich nicht selber machen.Hat einer von euch Erfahrungen mit:
Vorgehen
Instituten
PreisenIch danke für alle Hinweise.
Dino
Wie externes Labor, da steht doch „Die Bescheinigung wird erstellt von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers“. Es kann also auch von euch erstellt werden.
PS: es gibt nur noch 3.1, das „b“ ist in der aktuellen Norm nicht mehr drin.
Gruß,
Dieterhallo dino
kann dreichl nur zustimmen. bei uns wurden 3 werksachverständige von der geschäftsführung benannt und im qsh verankert. qualifikation dafür setzt sich aus ausbildung, erfahrung und internen schulungen zusammen. die prüfungen können natürlich auswärts durchgeführt werden, aber die freigabe sowie das zeugnis sollten immer von interner stelle erstellt werden.
gruß
dorniDanke Danke Danke
Ich wußte, man kann sich auf euch verlassen.
By the way, das mit dem „b“ hab ich mal gehört, aber unsere Kunden scheinen das auch net zu wissen…
Aber eine Frage bleibt für mich:
Die Norm ist doch für metallische Erzeugnisse, oder? Wie passt da mein Textil hinein?Dino
geändert von – QM-Dino on 25/10/2005 09:12:08
Hallo QM-Dino
Schau mal unter Punkt 1.2, dort steht „Dieses Dokument darf auch für nichtmetallische Erzeugnisse angewendet werden“. Alles klar?
Keep on fighting!
Ups….
wer lesen kann, hat Vorteile im Leben……
Danke nochmals.
Dino
Hallo Dino!
Die Norm gibt nur eine Form vor, keinen Inhalt. Ursprünglich ist sie nur für metallische Erzeugnisse gedacht gewesen, dann hat sich das ausgebreitet und deshalb ist die Neuausgabe jetzt für alles zu brauchen. Interessant ist eine ganz andere Frage: Über welche Prüfungen will der Kunde sein Zeugnis denn? So, wie Du die Anforderung geschildert hast, könnt Ihr Euch selber aussuchen, welche Prüfungen Ihr bestätigt. :-))))))))
Schöne Grüße
Frank Hergt
Hallo Frank,
so einfach ist es nicht. Es geht um ein paar ganz spezifische Merkmale. Aber es ist für uns ein Zukaufteil, dass wir nur weiter verarbeiten, aber vom Grundsatz her nicht verändern.
Aber langsam wird es wieder hell.
Danke euch.Dino
Hi Dino,
müsstet Ihr nicht dann von Euerm Lieferanten ebenfalls ein 3.1-Zeugnis anfordern und dieses dann mit den von Euch durchgeführten Prüfungen ändern/ ergänzen? Das 3.1-Zeugnis bestätigt ja die Prüfungen/ Ergebnisses des Herstellers.
Gruß,
CurleyHallo an alle,
könnte mir jemand einen Formblat des Abnahmeprüfzeugnisses nach 3.1 schicken?
Ich bin euch wirklich dankbar!
Wenn Ihr am Produkt nichts verändert, könnt Ihr ja das Zeugnis von eurem Lieferanten übernehmen. z.B Material wird nur gefräst oder gebohrt
Nein geht nicht!
Gibt es keinen Muster?Hallo,
habe Dir ein Muster-Zeugnis gesendet.
Gruß Fritz
Hallo zusammen,
fließt das Abnahmeprüfzeugnis Eures Lieferanten in die Wareneingangsprüfung mit ein?Gruß
AlexbikerHallo Alexbiker!
Normal ja. Hat schon einigen Unfug dabei gegeben. Der häufigste ist zugegebenermaßen „Zeugnis vergessen mitzuliefern“.
An alle Vorlagensammler: Wenn Euer Firmenname, „3.1-Zeugnis nach DIN EN 10204“ und der Name eines von der Fertigung unabhängigen Abnahmebeauftragten drauf sind, war’s das. Es gibt so viele Zeugnisformulare, wie es Firmen gibt. Ich würde mich hier eher an das „Corporate Design“ (falls Ihr auch unter so was leidet) halten.Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)
-
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.