Hallo Ramona,
da der Abfallbeauftragte keine Notfallaufgaben hat, muss er nicht in das Telefonbuch. Er sollte aber im Organigramm erkennbar sein. Weiter wird der Auditor danach Fragen, wie er bestellt ist und ob es nicht sinnvoll wäre, die Bestellurkunde per Link ins Organigramm hinter die Person zu setzen (Bestellung nach §54, Krw/ AbfG).
Gilt übrigens für alle bestellten und beauftragten Mitarbeiter.
Ein Tipp am Rande. Es sollte nicht verschiedene Personen im Telefonbuch sein, die einen Notruf annehmen (Umwelt, Person, Gebäude etc.), sondern es sollte lediglich EINE Notrufnummer existieren. Bei uns geht das an den speziell geschulten Hausmeister, der alles entsprechende sofort einleiten kann, da die Funktion bei uns 24 Stunden besetzt ist.
Grüße Alblondie
geändert von – alblondie on 17/02/2004 15:35:30