Der Sicherheitsbeauftragte wird gem. §20 der BG-Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1, bisher VBG 1) für den gesamten Betrieb XY bestellt. Die Bestellung gilt zunächst für x Jahre. Vorherige Abberufung ist möglich.
Die Aufgaben sind auch detailliert beschrieben, allerdings auf der Seite 2 mit Verweis auf Seite 1.
§20 der BG-Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1, bisher VBG 1) für den gesamten Betrieb XY bestellt. Die Bestellung gilt zunächst für x Jahre