Umsetzung IATF Abschnitt 8.4.2.2 Gesetzliche und behördliche Anforderungen2022-01-10T09:26:58+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Umsetzung IATF Abschnitt 8.4.2.2 Gesetzliche und behördliche Anforderungen

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  • Sauerlaender75
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    Hallo zusammen,

    wir diskutieren aktuell über die Umsetzung des Normenpunkts 8.4.2.2 gesetzliche und behördliche Anforderungen in Bezug auf die Weitergabe der Forderung an die Lieferanten/Unterlieferanten.
    Wie kann man diese Forderung für beide Seiten am „elegantesten“ lösen/umsetzen?

    Im Voraus vielen Dank für die Unterstützung.

    Schöne Grüße aus dem Sauerland

    8.4.2.2 Gesetzliche und behördliche Anforderungen
    Die Organisation muss den Prozess dokumentieren, mit dem sichergestellt wird, dass alle extern bereitgestellten Prozesse, Produkte und Dienstleistungen die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhrlandes, des Einfuhrlandes und des vom Kunden genannten Bestimmungslandes – sofern sie der Organisation mitgeteilt werden – erfüllen. Falls der Kunde für bestimmte Produkte, die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen unterliegen, spezielle Überwachungsmaßnahmen festlegt, muss die Organisation sicherstellen, dass diese Überwachung wie gefordert erfolgt und kontinuierlich aufrechterhalten wird – auch bei Lieferanten.

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