Verfasste Forenbeiträge

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  • Ramona
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    Ramona
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    Hallo el_verde
    Für mich als „Unwissende“ und „Nichtbesitzerin“ des BDSG-Buches bitte nochmals zur Erklärung:
    Steht das was ich wissen will, wenn ich das BDSG hätte, auf Seite 179, oder in einem anderen Buch? (Weil du schreibst…Kommentar zum BDSG…usw)

    Ramona
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    als Antwort auf: Organigramm usw. #57397

    Ich bräuchte etwas „schriftliches“, wo ich meiner GL sagen kann, dass das Organigramm so nicht geht.
    Ich habe vor Jahren mal irgendwo/wie etwas gehört, das Abteilung Finanzen nicht das Controlling in der Untergliederung haben darf, weiß aber beim besten Willen nicht mehr wo!!
    R.

    Ramona
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    Arbeitsanweisung: (arbeitsplatzbezogen)
    alle erforderlichen Angaben zur genauen Beschreibung des Produktes oder zur Herstellung des Produktes (=Prozess).
    Ergänzt in Form von allgemeinen Vorschriften die Angaben im Arbeitsplan so, daß die Herstellung dadurch eindeutig vorgeschrieben wird.

    Verfahrensanweisung: Wie, wo, wer, weshalb, wann, womit? Diese Fragen zur gewünschten Tätigkeit stellen, dann ist so ziemlich alles geklärt zur VA.

    Gruß R.

    Ramona
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    Nein, Audit kommt nicht so tief vor bei unseren Konstrukteuren.
    Diese sitzen nämlich nicht 40-Mann stark auf einem Haufen, sondern sind auf zig Abteilungen in zig Gebäusen verteilt.
    Wahrscheinlich deshalb.

    Ramona
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    Wir (40 Konstrukteure) bekamen neulich einen Vortrag vom VDI, in dem uns mitgeteilt wurde, dass allein! der Konstrukteur (also der beim Zeichnungsstatus drinsteht), für Fehler, Verletzungen, zB abgehakten Finger, verantwortlich ist. Auch nach Jahren der Auslieferung der Maschine! Soviel zu kleinen Fehlern.
    Es wurde mal vor Jahren ein Versuch angesetzt wie bei dir Punkt 2.) angedacht. Brachte nichts.
    Stand zu deinem eigentliche Thema bei uns, 05.2008: laissez-faire …
    R.

    Ramona
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    als Antwort auf: Arbeitszeugnis #50959

    „persönliche Interessen“ darf niemals, NIEMALS, in irgendeiner Form in einem Zeugnis sein!!!!!!!!!!!!!
    Lass den Scheiß umschreiben mit dem Wort „flexibel“ drin, um deine Springerfähigkeit hervorzuheben, aber nicht persönliche …. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    R.

    Ramona
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    als Antwort auf: ERA und QM #50409

    Der Willen deines Chefs und der der PARITÄTISCHEN KOMMISSION!
    Das ist ein Riesenthema, in dem ich mittlerweile schon ein Jahr drinstecke.
    Bei uns wurde für den Firmen-QManager (650 MA)der Techniker angesetzt, also B4. Die allgemeine Meinung hier war der Meinung, das mein kein Ing. sein muß, um hier als QM zu arbeiten. Sogar Facharbeiter (also B2) wurde zwischenzeitlich angedacht….
    Du siehst, brisante Sache!

    R.

    Ramona
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    als Antwort auf: ERA und QM #50378

    Es gibt nur begrenzt Beispiele. Deshalb müssen DEINE Vorgesetzten den Auditor bzw. Manager EINORDNEN!!! Sieht er ihn mehr als Ing. , oder mehr beim Techniker? Oder sogar auf der Ebene eines Meisters? Diese Frage muß dein Chef beantworten, bei der Stellenbeschreibung!!!!!!!!.
    Gruß R.

    Ramona
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    als Antwort auf: QFD #37665

    Hi
    vielleicht auch das:
    http://www.4managers.de/01-Themen/..%5C10-Inhalte%5Casp%5CQualityFunctionDeployment.asp?hm=1&um=Q
    R.

    Ramona
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    Definition Maschine:
    ….eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist.
    Dein Spritzgussteil fällt ja wohl eher nicht rein, oder? Also, EG Maschinenrichtlinie respektive CE-Zeichen entfällt!

    R.

    Ramona
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    Also nochmal:
    Wenn der Kunde nur noch den Startknopf betätigen muß, dann ist die Maschine verwendungsfertig und das CE-Zeichen kommt von EUCH. Alles andere Finger weg.
    ATEX:
    Herrscht eine sogenannte Zone (StaubEx o.ä.) im Bereich, wo ihr Anlage aufstellt? Dann sofort Motor überprüfen, ob EX zulässig ist!!! Baumusterprüfung hin und her, der Motor muß EX sein. Deshalb (nochmals) Aufstellungsort vom Kunden klären lassen. Kann mir gut vorstellen, das beim Hineinkippen gewisser Materialien Ex- Zone entstehen kann.

    Ramona
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    Hallo A.
    Die CE-Kennzeichnung kann er nicht von Euch haben, die Maschine ist bei Auslieferung zum Kunden noch nicht verwendungsfertig(verkabelt). Im Nachhinein geht das AUCH NICHT! Wenn die Maschine verwendungsfertig ist, macht dein Kunde das CE-Zeichen selbst drauf!
    Zur Frage der Unterlagen:
    Du gibst Betriebsanleitung und Herstellererklärung mit. Ggf. noch Unterlagen zum Endschalterprinzip. Mehr nicht.
    P.S.: Aufpassen auf ATEX!!!!
    R.

    Ramona
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    Wie stellst du dir das vor?
    Das sind stundenlang nur Rechenaufgaben. Der Pool an Aufgaben umfaßt nach eigenen Aussagen DGQ über mehrere Tausend davon. Wenn dann nach vier Stunden Schluss ist raucht dir der Kopf, bzw. das Wochenende ist echt gelaufen. Es müßte jemand reinsitzen und alle Aufgaben SEINER Prüfung abschreiben, das ist jedenfalls unmöglich. Also ich seh da keine Hoffnung auf Aufgaben.

    Ramona
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    als Antwort auf: House of Quality #32935

    Hallo
    Hat zwar mit EXCEL nichts zu tun, aber drück mal die Play-Taste und dreh die Boxen auf.
    Gruß R.

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