Verfasste Forenbeiträge

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  • Michael
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    als Antwort auf: ISO-Zertifizierung #47499

    Hallo!

    https://www.simple-quality.de/

    Dort solltest Du finden was Du suchst.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Fritz!
    Ich kenne diese Forderungen zwar von einzelnen Kunden, habe aber so etwas noch nie bei einem Audit durch den Zertifizierer erlebt. Auch wir hatten schon den TÜV und die Frage tauchte dort nicht auf. Jetzt hast Du 2 Möglichkeiten: Wenn es nicht viel Aufwand ist, kannst Du das machen. Aber!! Der Auditor sollte doch mal die Forderung begründen und nachweisen. Die TS fordert sowas nicht (ich wüßte nicht wo das stehen sollte und interpretieren kann man viel)
    Frage an euren Auditor: Im Prüfplan steht jetzt das Messmittel mit der Nr. 123 drin. Das Messmittel ist defekt. Normalerweise kann der Mitarbeiter sich einen neuen Messchieber holen und weitermachen. Aber mit der Angabe der Prüfmittelnummer ist er verpflichtet eine Änderung des Prüfplanes zu veranlassen. Das macht doch nun wirklich keinen Sinn. Und wenn jetzt der Auditor sagt: Sie können die Teile ja so lange sperren, frag in mal wo da der Sinn liegt. Für ABM Maßnahmen hat doch wohl keiner Zeit und Geld.
    Messmittelfähigkeit: Teilt die Messmittel in Gruppen ein und macht dann für jede Gruppe eine MFU. Das reicht. Ich kenne Firmen die haben hundere von Prüfmitteln bei einer Sorte. Wer will den den Aufwand bezahlen?

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Wie wäre es denn mit Q4U, dann haben alle was davon.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Über deine Emailadresse kommt man doch auf eure Internetseite!!!

    Externe Dozenten: Auf ISO Schulen muß man die nicht unbedingt. Aber ihr müßt doch als Bildungsanbieter festlegen, wer denn bei euch so schulen darf. Ich gehe mal davon aus, das es da bestimmt gesetzliche Regelungen gibt. Und die Einhaltung müßt ihr doch wohl nachweisen.
    Beispiel: Wird in einer Firma ein Audit zur Zertifizierung nach DIN ISO durchgeführt und
    gibt es dort Gabelstablerfahrer, Ausbilder etc. wird nach deren Qualifikation gefragt (Staplerschein, Sicherheitsunterweisung, Ausbilderschein, etc.) die ISO ist da aussen vor. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der damit verbundenen Ausbildung und Nachweise ist Bestandteil der Schulung. Es geht nicht nur um die DIN Schulungen. Aber welche Vorgaben oder Vorschriften im Bildungsbereich sind, weiß ich nicht. Aber ich gehe mal davon aus, das es welche gibt (hoffe ich jedenfalls)

    Managementreview: Kennzahlen brauchst Du schon für die Prozesse. Ob Du sie monatlich, quartalsweise ertc. bewertest, ist deine Sache.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Unterlagen Kennzeichnung #47436

    Hallo!

    Schreiben kannst Du alles. Die ISO schreibt aber nicht vor das dieses Verfahren bei Informationsunterlagen, Prospekten etc. vorhanden sein muß. Das eine Dokumentenlenkung sinnvoll ist, OK. Aber interessiert das den Kunden. Lediglich der Stand der Informationen, Infos zu Rückfragen sollten vorhanden sein. Ich weiß das es da für technische Unterlagen gesetzliche Vorgaben gibt. Aber bei Bildungsanbietern?
    Hat was mit Haftung zu tun.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    H!

    Die Frage stellt sich doch: Was qualifiziert die Leute, damit sie dort arbeiten können? Wenn alles i. O. ist und kein Schulungsbedarf besteht, dann braucht ihr auch keine Schulungsplanung. Ich würde aber Fragen, Wer andere Leute schult, sollte doch wohl selber immer auf dem neusten Stand sein, oder nicht? Was ist mit euren Dozenten? Kann da jeder Unterrichten oder ist das geregelt? Wenn ja, wie? Wie weißt ihr das nach? Gibt es Listen, Prüfunge, Zeugnise etc. etc.
    Eine Schule eure Größe muß doch etliche Dozenten haben.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hi!

    Internes Audit und Managementreview brauchst Du. Ebenso Schulungsnachweise bzw. Schulungsplan. Aber mal was anderes. Da bei euch doch niemand wirklich Anung hat, warum macht Du nicht mal eine Schulung 1 – 2 Tage werdet ihr euch doch wohl leisten können.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Unterlagen Kennzeichnung #47424

    Hallo!

    Nieman hat im Infomaterial eine Zeile für Rev. Erstellt etc. Aber: Wer dafür verantwortlich ist (Inhalt) und Stand der Information ist zu Regeln (auch Internetseiten) Dafür gibt es (soweit ich weiß) sogar gesetzliche Vorgaben.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Ausschließen kannst Du eigentlich nur unter Punkt 7.3 (Entwicklung.
    Bei dem Durcheinander solltet ihr vielleicht mal Kontakt zu einem Zertifizierer aufnehmen. Der weiß ganz genau was er erlauben darf und was nicht. Dann seid ihr auf der sicheren Seite und erlebt beim Audit keine böses erwachen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Unterlagen Kennzeichnung #47416

    Hallo aft,

    Gegenfrage: Wenn Du mit diesen Dokumenten was Nachweisen willst oder mußt, wie wilst Du sicherstellen, das dies auf den aktuellen Dokumenten geschehen ist? Aber Vorsichtig, hier muß man schon mit dem richtigen Augenmaß herangehen. Ein Formblatt oder Dokumentenmanagement in Form einer Liste (evtl. HTML mit Link zum herunterladen oder Software) sollte dort sehr hilfreich sein.
    Ein Zertifizierer kann vielleicht einen Verbesserungsvorschlag machen, aber schreibt nicht unbedingt eine Abweichung. Ausnahme: Die Dokumente werde zum erhalt des Systems benötigt oder unterliegen Kundenforderungen und sind nicht gelenkt, dann kann es Stress geben.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Messmittelüberwachung #47412

    Hallo!

    Bei den paar Messmittel würde ich nicht viel machen. Jährliche Kalibrierung, Prüfaufkleber, Messmittelnummer eingravieren und gut ist das. Bleibt nur noch die Frage, ob Du einiges selbst kalibrierst (Endmaßkasten) oder das extern machen läßt. Viel kann das bei der Anzahl nicht Kosten.
    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Arbeitsanweisungen #47400

    Hallo!

    Soweit ich weiß, verlangen doch die Normen, das Prozesse und Verfahren beschrieben sind. Alleine dafür macht es doch schon sinn, eine Verfahrensanweisung zu schreiben.
    In einer Arbeitsanweisung erkläre bzw. gebe ich den Arbeitsablauf vor.
    Prüfanweisungen erklären den Ablauf einer Prüfung und haben als Inhalt den Verweis auf Prüfdaten bzw. die Prüfvorgaben selber (Maße, Gewichte etc.)
    Wo soll da der Sinn sein alle Dokumente über einen Kamm zu scheren?

    Und wenn ich deiner Emailadrese folge und mir eure Produkte aus der Lebensmittelindustrie ansehe, bzw. eure Qualitäts- bzw. Plichtenhefte lese, kommt mir die Frage ansich schon sehr merkwürdig vor!

    Gruß
    Michael

    geändert von – Michael on 23/05/2007 09:27:06

    Michael
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    Hallo!

    Ich kenne das Problem aus unserer Fertigung, allerdings mit Lehrdorne. Unsere Mitarbeiter haben vielfach die Lehrdorne mit großer Kraft in das Gewinde gedreht und damit teilweise noch mal alles fein überarbeitet. Seid dem gibt es die Anweisung, bei dem geringsten Wiederstand das Gewinde genau anzusehen, dabei stellte sich vielfach heraus, das Späne oder grobe Barbeitung das Prüfmittel beschädigen würden. Also noch mal nachschneiden und dan prüfen. Seitdem halten unsere Prüfmittel auch länger.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Ich kann Dir einen Auszug aus dem Control Katalog anbieten. Dort sind 25 Anbieter dafür aufgelistet.

    Wenn OK, sende ich das an euer Fax in der Zentrale und schreibe den Namen aus deiner Emailadresse drauf.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Wie kann man qualitäts,- produktionsrelevant definieren?

    Alles was zur Sicherstellung der Produktqualität, Absicherung der Produktqualität und zur Erfüllung der Kundenforderungen notwendig ist.

    Gruß
    Michael

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