Verfasste Forenbeiträge

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  • Michael
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    als Antwort auf: Ausgelagerte Prozesse #48055

    Hallo!

    Wie kann ich die Qualität im Lastenheft veranker? In dem Du dazu genaue Vorgaben machst. Euer Einkauf macht da doch schon was.
    Wie müssen meine Vorgaben aussehen? Das bleibt euch überlasen. Tabellen, Zeichnungen, Prüfvorschriften jeglicher Art, Maß- und Werkstoffangaben, Referenzteile. Da seid ihr eigentlich volkommen frei.
    Welche Aussagen gibt´s im Rahmen von QM zu solchen Konstellationen? Ehlich, keine, es sei denn es gibt Kunden- oder gesetzliche Vorschriften, die ich aber nicht kenne. Automobilindustrie ist da auch noch ein eigenes Thema.
    Müssen wir unsere Lieferanten dazuanhalten, sich selbst zertifizieren zu lassen, oder gibt es da eine unbürokratischere Möglichkeit? Ist nicht vorgeschrieben, ausnahme ist die Automobilindustrie. Die TS akzeptiert ein DIN ISO Zertifikat, fordert aber eine Entwicklung in Richtung TS. Kundenvorschriften sind hier ebnenfalls interessant. Ob es für Maschinen- und Anlagenhersteller eigene Regelungen gibt mußt Du selber klären.
    Abgabe einer Erklärung des Lieferanten bzw. Herstellers, was müßte die den enthalten? Sie muß euer Dokument, eure Forderungen etc. bestätigen. Oder aber Gegenvorschläge machen über die dann verhandelt wird.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Versuchs mal hier: https://www.medizin-forum.de/phpbb/
    entweder direkt dort die Frage stellen oder fragen ob die ein spezielles Forum wissen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Ausgelagerte Prozesse #48048

    Hallo!

    Ihr habt doch bestimmt ein System und Vorschriften, nachdem ihr bestellt (Lastenheft, Abnahme, Sicherheitsvorschriften etc.) Dies beschreiben und die Umsetzung nachweisen. Kontrolle durch WE bzw. Abnahmeprotokoll. Da in eurem Auftrag gefertigt wird, macht ihr doch auch die Vorgaben. Das die Maschine nach euren V#orgaben funktioniert ist Aufgabe des Lieferanten. Ob sie die gestellten Aufgaben und Arbeiten durchführen kann ist euer Problem. Die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften beim Bau obliegt dem Hersteller, vorschreiben müsst ihr das. Denn es gibt ja länderspezifischer Regelungen und der Erbauer muß ja nicht wissen wo die Maschine hingeht. Prüfvorschriften: Was wolt ihr bzw. muss der Lieferant prüfen und dokumentieren. etc. etc. Da sind eine menge Dinge zu regeln und zu beschreiben, all das wird im Audit Stichprobenartig überprüft.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Ausgelagerte Prozesse #48045

    Hallo acut!

    Willkommen im Forum!

    Wie wäre es mit einer genauen Beschreibung, worum es geht? Ansonsten würde ich allg. Antworten: Normgerecht und unter Beachtung aller geltenden Vorschriften.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hi!

    Genau, Du kannst aber die Artikel eines Lieferanten in einer Spezifikation zusammenfassen. Auflistung der genauen Bezteichnung uns Spezifikationen, quasi eine QSV von euch für den Lieferanten.

    Wichtig ist die Bestätigung vom Lieferanten. Ausnahme, er hat ein Internetportal oder Datenbank, worauf Du Zugriff hast. Dann ist er für die Aktualität verantwortlich und Du dokumentierst nur die Zugriffe.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Aus meiner sicht ja, es geht ja nur um die Eigentumverhältnisse. Die haben nichts mit der Qualität der Werkzeuge oder des Produktes zu tun. Das setzt aber vorraus, das alles andere so bleibt.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Recht hast Du, aber!

    Lieferung an spezielle Kunden: Erfassen der entsprechenden Kundenforderungen für Beschaffung und Lieferung und daraus das System für diese Bereiche stricken (klingt einfach, ist es nicht)
    Lieferung an jedermann: Produkthaftungsgesetz, gesetzliche Vorgaben, eigene Vorgaben. Daraus ebanfalls das System beschreiben und leben. Bei der Vielfalt der Forderungen und Produkte solltet ihr über eine Softwarelösung nachdenken. Viele Lieferanten bieten die Datenblätter als Download auf einer Internestseite an. Jemanden verpflichten dies regelmäßig und dokumentiert zu prüfen. Ist bei speziellen Kunden sowieso vorgeschrieben. WE Prüfung über EDV oder Software mit einer Verknüpfung zu den jeweils aktuell vorliegenden Datenblätter. Eine Prüfung ohne EDV untersagen, auch kein Ausdruck der Datenblätter mehr zulassen. Liste mit den vorliegenden Datenblätter an die Lieferanten senden und eine Bestätigung bzw. Aktualisierung einfordern. Das bringt euch schon mal wesentlich weiter.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Christel!

    Willkommen im Forum!

    Bevor jetzt etliches geschrieben wird, würde mich eins interessierren: Fertigt ihr ein Produkt für eine bestimmte Industrie (Auto, Medizin etc.) oder ein Produkt das jeder kaufen kann (Unterhaltungelektronik etc.)?

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo!

    Frage: Wenn ihr bei eurem SYstem die Werkzeugbereitstellung parallel zum Werkzeugbau informiert, wissen die doch, das eine Änderung da ist und müssen bei der Bereitstellung darauf achten. Bei der Erstteilfreigabe (durch die QS) wird doch auch nochmal der Stand überprüft. Spätestens hier ist aber der Fehler zu bemerken, oder nicht?

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Qualyman!

    Wir hatten bei unseren Druckgußwerkzeugen folgende Lösungen:

    1. Der Kunde bestand auf eine Kennzeichnung durch ein Schild, auf dem alle Daten graviert waren,
    2. Der Kunde akzeptierte die Werkzeugnummer und alles andere dazu im PC.
    3. Am definiertem Lagerplatz des Werkzeuges befand sich eine Mappe oder ein Schild, mit den geforderten Daten.
    Das System wurde beschrieben und den Auditorn so vorgestellt. Mit dem Hinweis das dies mit den Kunden so vereinbart wurde. Es gab keinerlei Probleme damit.
    Bei allen 3 Verfahren ist eine Rückverfolgbarkeit möglich. Den Stand des Wekzeuges muß doch nur die AV bzw. Bereitstellung kennen und überprüfen. Der Werker hat doch eigentlich gar keine Möglichkeit dazu. Auf der Erstteilfreigabe sollte der Stand noch mal eingetragen und dann freigegeben werden. Dieser Aufwand zur Absicherung sollte doch wohl genügen.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    Hallo Klaus!

    Wenn es sich um einfache Mesmittel wie Messschieber handelt, besorge Dir die VDI Vorschriften, schreibe ein eigenes Prüfprotokoll und einen Endmaßkasten mit DKD Kalibrierung (soweit ich weiß Klasse 0) und Du hast alles. Für Messmittel, die ihr nicht kalibrieren könnt (Gewindelehrdorne etc.) sucht ein Labor mit Akkreditierung des DKD und der Zulassung für solche Messmittel und fragt nach den Preisen. Wie schon geschrieben, hilft da das Internet sehr viel. Dann legt einen Zeitraum für das Kalibrieren der Messmittel fest, erstellt eine Prüfmittelliste, kennzeichnet die Messmittel und dann habt ihr alles was ihr braucht. Kundenvorschriften beachten.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Kennzahlen ISO/TS 16949 #47991

    Halo!
    Im Prinzip bist Du auf dem richtigen Weg, aber Weiterbildung fällt unter dem Punkt Schulung und da müssen eh Unterlagen vorhanden sein. Krankenstand reicht doch aus, vielmehr würde ich nicht machen. Der Auditor kann ja Vorschläge mache. Jede Kennzahl setzt auch eine Stelle als Ansatz für Nachfragen durch den Auditor. Nochmal, nur soviel wie nötig. Ob ihr für euch mehr macht ist euer Bier, aber was ihr vorstellt sollte hieb und stichfest sein, so das Nachfragen auch beantwortet werden können.
    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Q-Merkmale im Projekt #47981

    Hallo Kikis!

    Wenn ihr Projekte bearbeitet, habt ihr doch auch ein beschriebenes Projektmanagement, also Vorgaben zu den Abläufen. Daraus läßt sich doch etliches ableiten. Berücksichtige auch die Kunden- bzw. Marktanforderungen. Ein Projekt hat ja immer einen Hintergrund. Entweder läßt ein Kunde was entwickeln oder ihr entwickelt etas für den Markt. Andere Projekte haben halt andere Hintergründe. Projektziele und Meilensteine lassen sich sehr gut bewerten.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Prozessleistung #47980

    Hallo Stefan!

    Das hört sich nach TS an. Ihr überwacht doch eure Prozesse und könnt somit aussagen treffen, wie wirksam diese sind. Der Prozess erbringt doch eine, von euch definierte Leistung. Das wird bewertet und im Review darüber berichtet. Pauschale Vorgehensweisen sind da nicht ratsam.

    Gruß
    Michael

    Michael
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    als Antwort auf: Kennzahlen ISO/TS 16949 #47978

    Hallo Stefan!

    Punkt 8.4 der TS gibt da etwas her: Datenanalysen über die Kundenzufriedenheit, Erfüllung der Produktanforderungen, Prozess- und Produktmerkmale und deren Trends einschließlich Möglichkeiten für Vorbeugemaßnahmen und Lieferanten.

    Hört sich toll an, aber um das Lesen der TS und der Kundenvorschriften kommst Du nicht drum herum. Ein Lehrgang könnte da auch weiterhelfen.
    Gruß
    Michael

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