Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 15 Beiträgen - 316 bis 330 (von insgesamt 1,346)
  • Autor
    Beiträge
  • Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    als Antwort auf: Systemaudit #57927

    Hallo Martxel!

    Wieso jedes Jahr ein Systemaudit? Du musst alle Abteilung regelmäßg auditieren. Aber nur über einen Zeitraum von 3 Jahren. Das heißt, Du kannst auch mal Abteilungen auslassen. Klar, bei einer 20 Mann Firma machst Du eh nur ein Audit und erfasst somit alle Abteilungen. Aber bei größeren Firmen kannst Du mal Abteilungen auslassen. Selbst die Zert. Gesellschafft wird nicht alle Abteilungen bei einem Ü-Audit auditieren. Das erfolgt nur alle 3 Jahre zum Audit.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Barbara!

    Wenn ich dann lese das ich selber beim Thema dabei war! Man wird Alt!

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Q…t…!

    Ich meine spezielle rechtliche Regelungen was Arbeitszeit, Bezahlung, Reisetätigkeit, etc. angeht. Da könnte sich ein Problem anbahnen, da unser Unternehmen hierzu keine Betriebsvereinbahrunge hat. Das Internet ist da auch nicht sehr Aussagefähig.

    Loretta: Ich sende Die eine Email mit ein paar Informationen mit meiner privaten Emailadresse.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    als Antwort auf: Internes Audit #57870

    Hallo Martxel!

    Natürlich kannst Du dich streng an die 19011 halten. Aber wenn Du gerade erst im Start bist, gibt es wichtigere Aufgaben und arbeiten als diese Norm zu beachten. Ich bin noch nie in einem Audit danach gefragt worden. Aber wenn Zertifikate von Lehrgängen mit Prüfung und bekannter Anbieter ins Spiel kommen, reicht das im allg. völlig aus.

    Ein ebenfalls sehr guter Anbieter für Schulungen ist BVQI, wird auch von allen Zetifizierern akzeptiert. Hat seinen Schulungsschwerpunkt aber im Süden.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    als Antwort auf: Internes Audit #57865

    Hallo Martxel!

    1) Kann auch der QMB in Ab- bzw. Rücksprache mit der GL. Nein, ist kein Systemaudit.

    2) Der QMB, bei Bedarf auch noch ein Auditor. Je nach GL vielleicht auch ganz gut so.

    3) Ein von seiner Abteilung unabhängiger interner Auditor.

    4) Vergiss die 19011, (Ich weiß jetzt werden wieder viele meckern!)

    5) Mit Prüfung? Normalerweise sollte dies reichen. Aber was spricht gegen 2 – 3 Leute die auch ein Seminar mit Prüfung machen? So teuer ist das nicht. Oder gleich ein Inhouse Seminar für alle? Kommt günstiger und macht einen guten Eindruck

    Vorlagen: http://www.simple-quality.de (Die machen auch Schulungen)

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Mikki!

    Vielleicht hat er einen Produktionsstandort von dem ihr nichts wisst? Ich muss ja nicht am Firmensitz produzieren und bin auch nicht verpflichtet das zu kommunizieren. Wenn ihr euch aber sicher seid, könnte das ein Fall für den Anwalt sein. Aber Vorsicht! Das muss schon gut gesichert sein. Vielleicht hilft ja erst mal der Kontakt zum Zertifizierer mit einem Hinweis, das kein Produktionsstandort bekannt ist. Der Zertifizierer muss ja dann reagieren.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    als Antwort auf: Lieferantenbeurteilung #57835

    Hallo Wolfgang!

    Wie wäre es mit einem Gespräch der Prozesseigner um zu klären, was ist möglich, was will man und wieviel Information will man weitergeben. Das man bei internen Lieferanten auch mal Dinge auf den kleinen Dienstweg regelt ist eigentlich selbnstverständlich. Meistens werden bei solchen Gesprächen dv. Lösungen gefunden, mit dehnen auch hinterher alle Leben können.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Claudia!

    Ich gehe mal davon aus, das ihre eure Prüfungen mittels CAQ etc. durchführt bzw. dokumentiert. Ich hatte Controlpläne im QMH als HTML Dokument und habe nur über Links auf entsprechende Anweisungen, Prüfvorschriften, Prüfpläne, etc., verwiesen. Dies wurde sowohl vom Zertifizierer (TÜV) und den Automobilern akzeptiert.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Markus!

    3 Anbieter die ich kenne: Innotec, Babtec, Böhme & Weiß. Syste,e haben geringe Unterschiede aber läßt sich gut mit arbeiten. Erstellt euch unbedingt ein Lastenheft und fahrt zur Control nach Stuttgart (KW 18) Dort sind etliche Anbieter vertreten. Wichtig: Klärt die Kosten für Anbindung an euer System, für Updates, Schulungen und laufende Betreuung. Da wird schnell 1 – 1,5 % vom Softwarepreis pro Monat als Kosten festgesetzt.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo el_verde!

    Schulung reicht da aus, sofern dokumentiert und nachweisbar. Aber was ist eine Verpflichtung zum QM System? Wie setzt man das durch und welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung? Ich denke da an Ausschuß, Nacharbeit, etc.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo QB!

    Die eingeleiteten Maßnahmen führten zu Änderungen am (Prozess, Produkt, etc.) und zum Erfolg bzw. zum abstellen der Probleme. Dann 1 oder 2 Beispiele dazu und es sollte genügen. In der Anweisung dazu könntest Du noch darauf hinweisen, das sich Änderungen an elektronischen Dokumenten in der EDV eigentlich immer nachweisen lassen. Somit könnte man zurückverfolgen, wann ein Dokument geändert wurde. Es ist aber auch abhängig davon, was für Maßnahmen ihr habt, wie umfangreich diese sind, wie viele ihr habt, etc. etc. Man sollte die Normn hier nicht zu wörtlich nehmen. Ihr braucht ein System mit dem ihr leben, arbeiten und nachweisen könnt. Dies kann und sollte auch kein Auditor vorschreiben.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo QB!

    Ich steh mal wieder auf der Leitung. Wo genau steht das in der DIN?

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo flipper!

    Besorg dir die Norm über mybeuth als Download. In dieser Norm sind div. Vorschriften und Möglichkeiten zur Dokumentation von Prüfungen gelistet. Aus diesen „Vorgaben“ machst Du dir ein Formblatt und übersendest das dem Kunden. Damit sollte er zufrieden sein. Aber ohne Norm kommst Du nicht weiter. DIN 55350-18-4.2.1 Auf Seite 3 steht zu diesem Punkt: Herstellerprüfzertifikat O / Herstellerprüfzertifikat ohne Angaben von festgestellten Merkmalswerten.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    als Antwort auf: Ablösbare Etiketten #57726

    Hallo Rainaari!

    Schau mal bei http://www.seton.de. Da haben da etliches im Programm. Falls Du online nichts findest, einfach mal anrufen.

    Gruß
    Michael

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490
    als Antwort auf: Ablösbare Etiketten #57713

    Hallo!

    Hier ist noch eine gute Adresse. http://www.hologram-company.com

    Gruß
    Michael

Ansicht von 15 Beiträgen - 316 bis 330 (von insgesamt 1,346)