Verfasste Forenbeiträge

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  • kirschbaum
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    als Antwort auf: Produktionslenkungsplan #32289

    Hallo qualyman,

    auch ich würde mich über den PLP freuen.

    Vielen Dank!

    Gruß

    Kirschbaum

    Hallo Dagmar,

    schau mal in Dein Postfach, dort ist ein Beispiel PLP.

    Spruch am Dienstag:

    Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die normalen gebracht haben(George Bernard Shaw)

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    kirschbaum
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo!

    Guter Rat scheint teuer…

    Meiner Erfahrung nach könnte Folgendes funktionieren:

    1. Wenn der Kontakt zur Zertgesellschaft über Dich läuft, könntest Du einen starken, begründeten Wunsch der Zertgesellschaft nach einem Vor-, Delta, wie auch immer Audit arrangieren. Im Vorfeld dieser Audits findet ja auch schon eine Vorprüfung der Unterlagen statt. Das Ergebnis dürfte ernüchternd sein.
    In Voraudits wird i. d. R. zuerst die „Verantwortung der Leitung“ gecheckt, oder?! :-)

    2. Zertgesellschaften neigen dazu, sogn. „sehr junge“ Systeme zu zertifizieren, wenn ein hinreichender Zusammenhang zwischen Zertifikat und wirtschaftlichem Fortbestand der Organisation (Arbeitsplätze!!!) aufgezeigt wird… Meiner Erfahrung nach kann man zunmindest bis zum ersten Wiederholungsaudit mit Null Aufwand, ausser geschickt gepflegten Projektplänen und netten Präsentationen bestehen…

    In wieweit die Zertgesellschaft sich von Audit zu Audit vertrösten, – nein, richtiger in eine konstruktive Mitarbeit einbinden läßt, hängt entscheidend vom Talent des QMB und seinem PERSÖNLICHEN Kontakt zum Auditor ab. Da Ihr ja bei 30 Mitarbeitern wahrscheinlich nur einen Auditor habt…

    Diese Überlegungen sind natürlich meilenweit vom QM-Gedanken entfernt. Andererseits gibt es auch die klare Ansage von Lehrgangsleitern in Auditorenkursen zunächst auch einmal nullwertige Systeme zu zertifizieren (und hoffentlich zu entwickeln, – hi, hi)

    Entscheident für Dich und Dein Unternehmen ist der Faktor Zeit. Die Geschäftsführung braucht Zeit um zu lernen und Du, um ggf. nach einem anderen Laden zu suchen. Wichtige Eintrittskarte hierfür ist natürlich ein von Dir erfolgreich eingeführtes QM-System. Beleg hierfür in der Bewerbungsmappe ist nun einmal der entsprechende Zettel. Und bis zum Wiederholungsaudit hast Du dann ja noch maximal drei Jahre Zeit…

    Glück auf!!

    Gruß
    Kirschbaum

    kirschbaum
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5
    als Antwort auf: Wie viele Prüfmittel #31729

    @ Kirschbaum.

    Zertifiziert ohne Prüfmittel die zugeordnet
    werden ?
    Wie geht das ?

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    Sorry, da hab ich zu schnell geschossen, – war halt gerade aus aktuellem Anlaß verärgert.

    Meine Antwort bezog sich auf die Praxis und nicht auf die Situation, die im Audit vorgefunden wird. :-))

    kirschbaum
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo QM_Lou!

    Wenn Deine Stellenbeschreibung dem Absatz 5.5.2 „Beauftragter der obersten Leitung“
    entspricht, ergibt sich insbesondere aus den Absätzen a) und b) ein prima Ansatz für eine Haftungsdiskussion.

    Es könnte dahingehend argumentiert werden, dass gerade durch das von Dir aufgebaute QM-System
    Haftungsansätze (z. B. Produkthaftung) vermieden werden sollen. Tritt ein potentieller Haftungsfall ein, muss also
    untersucht werden, ob
    – das QM-System dem „Stand der Technik“ entspricht bzw.,
    – fahrlässig oder sogar
    – grob fahrlässig
    gegen Vereinbarungen verstossen wurde.

    Als „QM-Verantwortlicher“ werden sich die Blicke sofort auf Dich richten. Die Frage ist, – für wie lange.

    Fundgrube für Sachverständige, Staatsanwälte und nach Entlastung suchende Geschäftsführer
    könnte der von Dir verantwortete Prozess „Interne Audits“ (-> Angemessenheit des Auditprogramms, Eignung der
    Auditoren, Qualität des Auditberichtes) und das zentrale Maßnahmenmanagement sein.

    Mit Hilfes eines geeigneten Maßnahmenmanagements sollte der QMmer jederzeit belegen
    können, dass die GF insbesondere über „rechtsrelevante“ Maßnahmen, ihre Bedeutung und
    eine ggf. nicht termingerechte Abarbeitung und die daraus folgenden Konsequenzen informiert ist.

    Eine weitere Entlastungshilfe für den QMmer könnte auch die Einführung eines Verfahrens sein, in dem
    klar geregelt wird, wie mit Leuten umgegangen wird, die ihre Maßnahmen wiederholt
    nicht erledigen (1. , 2. Maßnahmengespräch, Abmahnung, Kündigung).

    Entscheidender Punkt in diesem Verfahren ist die rekonstruierbare Entscheidung der Geschäftsführung, ob bei einer
    (insbesondere „rechtsrelevanten“) Maßnahmenverschleppung durch eine (unentbehrliche) Führungskraft auch tatsächliche die vereinbarte „Konsequenzenkaskade“ eingeleitet wurde.

    Gruß
    Kirschbaum

    kirschbaum
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5
    als Antwort auf: Wie viele Prüfmittel #31724

    Hallo!

    180 MA, u. a. Metallbau, Anzahl PM unbekannt, aber dafür zertifiziert

    Gruß

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