Hallo,
meine Frage zielt in die Richtung von Aufbewahrungsfristen für Brandschutz- und Toxizitätszeugnisse von Kunststoffteilen.
Im www habe ich keine Infos gefunden. Es sieht also so aus, als sei dies nicht geregelt.
Sind euch gesetzliche Vorschriften gekannt?
10 – 15 Jahre erscheinen mir angebracht.
Wie lange bewahrt ihr diese Zeugnisse auf?
Zweck dieser Zeugnisse ist es, einen Nachweis zu erbringen, dass die eingesetzten Kunststoff schwer entflammbar etc. sind.
Die Kunststoffe werden im Schienen- und Fahrzeugbau eingesetzt; z. B. als Innenraumverkleidung. Es kann also bei fehlerhaftem Material Gesundheit und Leben von Reisenden in Gefahr sein.
Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge!
VG Rudi