Hallo zusammen,
habe eine Frage zur Gewindeprüfung. Wie sich Ausschuss bei der Prüfung mit Ausschusslehrdorn definiert.
„Der Gewinde-Ausschusslehrdorn darf sich von Hand ohne Anwendung besonderer Kraft in das Werkstückgewinde (von beiden Seiten) nicht mehr als zwei Umdrehungen einschrauben lassen. Die zwei Umdrehungen werden beim Ausschrauben des Lehrdorns festgestellt.“
Kann mir einer sagen ob das stimmt und wo ich dazu eine DIN oder ISO finde, welche das untermauert / bestätigt?
Bitte schreibt mir mal eure Erfahrungen. Danke.