Hallo,
die Einstufung ist im VDA Band 6, Teil 3, Seite 29 geregelt.
Gesamterfüllungsgrad in % 90 -100
Beurteilung der Prozesse: erfüllt
Bezeichnung der Beurteilung: A*
Gesamterfüllungsgrad in % 80 bis unter 90
Beurteilung der Prozesse: überwiegend erfüllt
Bezeichnung der Beurteilung: AB*
Gesamterfüllungsgrad in % 60 bis unter 80
Beurteilung der Prozesse: bedingt erfüllt
Bezeichnung der Beurteilung: B*
Gesamterfüllungsgrad in % unter 60
Beurteilung der Prozesse: nicht erfüllt
Bezeichnung der Beurteilung: C
*) Abstufungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Viele Grüße
Klaus Braatsch
Braatsch