Hallo zusammen,
ich weiß, dass einige von Euch auch gestzesmäßig ganz fit unterwegs sind. Folgendes Problem:
In der 9001:2000 7.4.3 steht, dass die Organisation die erforderlichen Prüfungen festlegen muss, um die festgelegten Beschaffungsanforderungen zu überprüfen.
Frage 1: Auf was ist eigentlich alles zu prüfen (Investitutionsgüter – Maschinenbau)? Werkstoff/ Material? Festigkeit? Maßgenauigkeit? Oberflächenrisse? Beschädigungen? Funktionsprüfung?
Frage 2: Zu was sind wir überhaupt GESTZLICH verpflichtet (Bsp.: §377 HGB Untersuchungs- und Rügepflicht)? Nicht unbedingt hinsichtlich, dass wir das Endprodukt an unseren Kunden verkaufen (in Verkehr bringen) und bezeugen/ bescheinigen, dass alles in Ordnung ist. Sondern was wir gesetzlich tun müssen und auf welcher gesetzlichen Grundlage. Das gleiche gilt natürlich auch für unseren Kunden, wenn er eine Forderung an uns stellen möchte, welche Prüfungen in welchen Fristen auf Grund welcher gesetzlicher Basis muss er beachten.
Hintergrund: zum einen die DIN EN 10204 im neuen Entwurf (mit gesetzlichen Hintergrund) zum anderen ein Dienstleister und ein Kunde. Das spielt alles zusammen und wenn man einen Strich darunter macht, geht es um eine 6 stellige Eurosumme (vor dem Komma).
Grüße Alblondie.
geändert von – alblondie on 28/09/2004 13:21:07