Hallo zusammen,
in Bezug zu meinem anderen Problem (siehe: Entscheidungsgrundlage für GL) kam letzte Woche eine Frage auf, was eigentlich im Falle einer Prozessverbesserung passieren muss.
Während der Literaturrecherche zu meiner Diplomarbeit hab ich gelesen, dass Änderungen im Prozess der Zertifizierungsstelle mitgeteilt werden müssen und das diese Prozesse dann Schwerpunkt der jährlichen Überwachungsaudits sind. Stimmt das so oder ist das Vorgehen ein anderes?
Währe sehr dnakbar, wenn mir jemand das genaue Vorgehen in dieser Situation erläutern könnte, weil dies sicherlich ausschlaggebend ist, wann eine Zertifizierung (wenn von der GL erwünscht) umgesetzt wird. Problem ist nämlich, dass derzeit noch einige Prozesse nicht endgültig beschrieben sind, weil sie in Zusammenhang mit einem Kundenprojekt stehen und derzeit in der Testphase sind, in der auch edv-bedingt, einiges an Verbesserungspotential vorhanden ist.
Danke schinmal für die Hilfe.
MfG Kobbbe