Hallo Oliver!
Nach VDA Band 2 ist gefordert, dass die Erstmuster unter Serienbedingungen hergestellt worden sind, d.h. mit Maschinen und Werkzeugen, die auch in der Serie genutzt werden. Das Freigabeverfahren mit Erstbemusterung wird auch fällig, wenn der Produktiosnstandort verlagert wird. Die Prüfberichte sind von einer „beauftragten“ Person zu erstellen und zu unterschreiben.
Also, wenn man es hart auslegt: die Erstmuster müssen vom Serienstandort kommen, die Dokumentation (der Erstmsuterprüfbericht)kann aber vom einem anderen Standort erstellt werden.
Ihr müßt bei eurem Lieferanten anfordern, dass eine Verlagerung jederzeit anzuzeigen ist und damit erneut Erstmuster fällig werden.
Viele Grüße
Ami