Hallo,
Unterweisungen haben zum einen das Ziel Arbeitsprozesse weiterzuentwickeln und positiv zu beeinflussen, zum anderen sind sie unabdingbar für die Sicherheit am Arbeitsplatz und daher Pflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz § 12 Absatz 1. Auch für den AN gilt dies, somit sollte das auch dementsprechend kommuniziert werden. Es ist im Sinne aller, dass für ausreichend Sicherheit am Arbeitsplatz gesorgt ist, das sollte auch von jedem so aufgenommen werden. Es gibt eine Vielzahl Methoden wie die Unterweisungen für die MA erfolgen könne, z.B. durch E-Learning Plattformen oder eben klassische Vorträge, was durch das Persönliche eventuell noch etwas mehr zum Erfolg der Maßnahmen beitragen könnte.
LG