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als Antwort auf: Quality Wall #43677
Leck misch an de Fööß…..
Moin,
was bitte ist ne Qualitäts Wand???? Hab ja schon viel erlebt und gehört, aber langsam fang ich wieder das Staunen an……
Dino
Man gab uns mancherlei auf Erden:
zum Denken gab man uns die Stirn,
man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
doch auch den Himmel und den Zwirn.
(Heinz Erhard)als Antwort auf: 8D: Grundursache #43656Moin,
eigentlich nie.
Du ermittelst nach der Art deines Fehlers eine mögliche Ursache, stellst sie ab und produzierst.
Eine Ursache ausschliessen heißt mit normalem Menschenverstand betrachtet nicht unbedingt, dass du für immer Ruhe davor hast.
Du kannst nur dein Möglichstes tun, um diese Wiederholung zu verhindern.Dino
Man gab uns mancherlei auf Erden:
zum Denken gab man uns die Stirn,
man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
doch auch den Himmel und den Zwirn.
(Heinz Erhard)als Antwort auf: Produktaudit #43637Hallo Monika,
was hat denn deine Ausgangsprüfung mit nem Audit zu tun?
Bei der Ausgangsprüfung stellst du nur den qualitativen Zustand fest.
Bei nem Audit verfolgst du das Produkt durch den kompletten Herstellungsweg.Dino
Man gab uns mancherlei auf Erden:
zum Denken gab man uns die Stirn,
man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
doch auch den Himmel und den Zwirn.
(Heinz Erhard)als Antwort auf: Anforderungen an Zubehör #43627Hallo Medi,
guggst du mal da:
https://www.medizintechnikportal.de/neues/anfarzt.htm
GS ist, soweit ich das richtig sehe, eine freiwillige Sache und hat mit dem Gerät, das ja oben steht, mix zu tun.
Es ging ja um das Wägele….Dino
Man gab uns mancherlei auf Erden:
zum Denken gab man uns die Stirn,
man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
doch auch den Himmel und den Zwirn.
(Heinz Erhard)als Antwort auf: Produktänderungen ;Informationspflicht??? #43626Moin,
wie bereits gesagt: Wenn es so ausgemacht ist mit dem Kunden muss man komplett bemustern. Es kann auch genügen, das Deckblatt mit den nötigen Hinweisen zu senden.
Ansonsten hab ich ja oben bereits auf den Normpunkt verwiesen.
Dino
Man gab uns mancherlei auf Erden:
zum Denken gab man uns die Stirn,
man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
doch auch den Himmel und den Zwirn.
(Heinz Erhard)als Antwort auf: Anforderungen an Zubehör #43616Hm,
also…. laß uns mal denken:
Medizingeräte…..Medizinprodukte….
Da fallen mir ein:
Medizingeräteverordnung
GS-Zeichenevtl. Medizinproduktegesetz (MPG)
weil da alles mögliche drinstehtDie gängigen UVV derf Krankenhäuser und evtl Arztpraxen und Kurinstitutionen…..
UVV VBG4 oder soMal eben so aus dem Kleinhirn gedrückt…..
Dino
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zum Denken gab man uns die Stirn,
man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
doch auch den Himmel und den Zwirn.
(Heinz Erhard)geändert von – QM-Dino on 30/11/2006 16:46:55
als Antwort auf: Anforderungen an Zubehör #43614Hallo,
also…. auf Anhieb fallen mir da nur die UVV ein. Ihr müsst natürlich auch nachweisen, dass euer Wägele net zsammabrischt wenn man über die Wege drischt….
(ach… bin ich ein schelm….)Es muss natürlich auch sichergestellt werden, dass nach dem Verfahren diese Wägeles euer Dingsbums oben immer noch genau so funktioniert wie vorher…
Aber, wie gesagt, am ehesten seh ich da die UVV als wichtig an.
Dino
Man gab uns mancherlei auf Erden:
zum Denken gab man uns die Stirn,
man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
doch auch den Himmel und den Zwirn.
(Heinz Erhard)als Antwort auf: Was muss an einem Arbeitsplatz aushängen? #43598Moin,
sagen wir mal so: Am Arbeitsplatz direkt nur das, was für den MA dort auch wichtig ist.
Das kommt dann auch immer auf die Art an, wie du deine Infos kommunizierst, ob der MA dort wechselnde Tätigkeiten hat etc.Ich habe das immer so gelöst:
Unmittelbar wichtig, also mehrmals am Tag draufschauen: Schautafel oder ähnliches
Nicht unmittelbar wie z.B. Einstellanweisungen oder Wartungsliste: Ordner im Schrank am Arbeitsplatzusw. nach Wichtigkeit nach unten…
Wenn natürlich der Essensplan der Kantine oberwichtig ist….. *ggg*
Dino
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zum Denken gab man uns die Stirn,
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(Heinz Erhard)als Antwort auf: Produktänderungen ;Informationspflicht??? #43597Moin,
dann solltest du dich mal hinsetzen und die Dinger lesen……
Dino
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(Heinz Erhard)als Antwort auf: Produktänderungen ;Informationspflicht??? #43593Hallo Leos,
schau mal in der Norm nach. Punkt 7.2, Kundenbezogene Prozesse, speziell 7.2.3 (a).
Dies läßt die Auslegung zu, dass du diese Informationspflicht hast.
Wobei ich wieder nur mal anführen kann, dass die Norm KEIN Gesetz ist.
In den meisten Fällen legt der Kunde aber Wert auf die Information. Näheres regeln im Normalfall die Qualitätssicherungs – und / oder Liefervereinbarungen mit dem Kunden.Im Normalfall ist es so, dass du, sobald du dein Produkt qualitätsmäßig veränderst, den Herstellungsprozess änderst, den Standort wechselst, ggf. einen Unterlieferanten neu bestimmst du eine neue Erstbemusterung machen musst.
Dies dient auch zu deiner eigenen Sicherheit im Falle des Falles, dass der Kunde einen Mangel geltend macht und sich dann darauf beruft, dass er bestimmte Dinge nicht freigegeben hat.Dino
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(Heinz Erhard)als Antwort auf: Warnschilder / Symbole #43580Moin,
auch von mir ein Link zum Lachen:
Und wie war das mit den Artgenossen???
(schnell noch Petroleum nachschütten….)Dino
GRRRRMan gab uns mancherlei auf Erden:
zum Denken gab man uns die Stirn,
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(Heinz Erhard)als Antwort auf: Fehlerquote #43564Hallo Qwolli,
wenn ich deine Zahlen sehe muss ich sagen, die wären froh, wenn sie die erreichen würden…..
Und ich sagte bereits, dass ich mehr auf die Kosten schauen würde. Null Fehler hört sich immer toll an…. aber wir sind hier weder bei „Wünsch dir was“ noch bei „Die fabelhafte Welt der Null Fehler…“
Dino
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doch auch den Himmel und den Zwirn.
(Heinz Erhard)als Antwort auf: Fehlerquote #43559Hallo mk,
du hast da ne Kennzahl in den Raum geworfen, die (für mich) nicht so sehr viel aussagt.
Ihr habt 0,5% fehlerhafter Lieferungen. Ok, das heißt: Jede 200. Lieferung beinhaltet ne Reklamation. (hab ich richtig gerechnet??)
Hört sich erstmal net viel an…..aaaaber:
Wie teuer sind diese Fehler? Das ist eigentlich wesentlich interessanter. Berechnest du auch die Kosten dafür?
Wenn du nun bei den Lieferungen auf nen Wert kommst, dass die euch 20 % des Umsatzes kosten, tut das weh. Sind es aber Werte im Bereich von 0,5 % Kosten, ist das schon ne Zahl, mit der sich arbeiten läßt.
Und wie sieht das aus mit den Kosten für die Fehler, die der Kunde nicht merkt? Wie sieht es da aus? Die solltest du auch erfassen, denn letztlich senken die auch euren Ertrag und wären, wenn man sie nicht doch entdeckt hätte, beim Kunden gelandet.
Wenn du es genau wissen willst, müsstest du die auch buchen.Ich hab mal in ner früheren Firma den Kostenfaktor auf 0,3% Fehlerkosten gegenüber dem Umsatz gemessen. (Intern, Extern)
Dino
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(Heinz Erhard)als Antwort auf: Einführung der "Werkerselbstprüfung" #43558Hallo Qual…..
ich kenne diese Problematik zur Genüge.
Anderes Beispiel: Wer überprüft eigentlich die Steuerbescheide auf Richtigkeit? Ja… genau….
Muss ich mehr sagen???
Werkerselbstprüfung ist schön und gut, aber nur in bestimmten Grenzen durchführbar.
Und was anderes wollte ich nie sagen….
Dino
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(Heinz Erhard)als Antwort auf: Einführung der "Werkerselbstprüfung" #43553Hallo Wolfgang…..
klingt für mich wie die Eierlegende Wollmilchsau oder aber wie die neue, vereinfachte Steuererklärung:
Was haben Sie verdient?
Bitte überweisen Sie den Betrag…..Dino
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doch auch den Himmel und den Zwirn.
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