Verfasste Forenbeiträge

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  • msb
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    Hallo Pranne,

    gibt es auch einen vernünftigen Grund, warum eine EDV-Lösung nicht in Frage kommt?

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    msb
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    Hallo HPH,

    würde quasi beider Vorgängerbeiträge zusammenfassen. Mit dem Kunden das genau durchsprechen, bringt dich auf die sichere Seite.
    Ansonsten sehe ich 15 Jahre Doku ab dem Zeitpunkt, da das Dokument ins Archiv wandert. D.h. das von 2000 endet dann 2015 und das von 2010 endet 2025.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    msb
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    Hallo webhahn,
    hier mein „Senf“ dazu:
    Zitat aus Symposion: „Verfahrens- beziehungsweise prozessbezogene Dokumentationen zum Beispiel Verfahrensanweisungen oder Prozessbeschreibungen beschreiben organisatorische und bereichs- beziehungsweise abteilungsübergreifende Abläufe und Tätigkeiten. Sie gewährleisten die Funktion des Managementsystems durch die Definition der Schnittstellen und durch die Festlegung der Eingabe-/Ausgabeinformationen.
    Vorgangsbezogene Dokumentation: Wie wirds vor Ort gemacht?
    Vorgangsbezogene Dokumentationen zum Beispiel Arbeits- und Prüfanweisungen definieren arbeitsplatzbezogene Tätigkeiten und Abläufe.
    Definition von »Verfahren« und »Prozess«
    Verfahrensanweisungen Verfahrensbeschreibungen oder Prozessbeschreibungen sind die bekanntesten Formen der verfahrens- beziehungsweise prozessbezogenen Dokumentation.

    Doch was ist der genaue Unterschied zwischen einem Prozess und einem Verfahren?

    Die ISO 9000:2000 definiert diesen folgendermaßen [4]:
    • 3.4.1 Prozess: Satz von in Wechselbeziehung oder Wechselwirkung stehenden Tätigkeiten der Eingaben in Ergebnisse umwandelt.
    • Anmerkung 1: Eingaben für einen Prozess sind üblicherweise Ergebnisse anderer Prozesse.
    • Anmerkung 2: Prozesse in einer Organisation werden üblicherweise geplant und unter beherrschten Bedingungen durchgeführt um Mehrwert zu schaffen.
    • Anmerkung 3: Ein Prozess bei dem die Konformität des dabei erzeugten Produkts nicht ohne weiteres oder in wirtschaftlicher Weise verifiziert werden kann wird häufig als »spezieller Prozess« bezeichnet.
    • 3.4.5 Verfahren: Festgelegte Art und Weise eine Tätigkeit oder einen Prozess auszuführen.
    • Anmerkung 1: Verfahren können dokumentiert sein oder nicht.
    • Anmerkung 2: Wenn ein Verfahren dokumentiert ist werden häufig Benennungen wie »schriftlich niedergelegtes Verfahren« oder »dokumentiertes Verfahren« verwendet. Das ein Verfahren beinhaltende Dokument kann als »Verfahrensdokument« bezeichnet werden.

    Leichter verständlich ist die folgende Unterscheidung von »Prozess« und »Verfahren«:
    • Das Verfahren und zusätzlich festgelegte:
    • Eigentümer
    • Kunden intern/extern
    • Ziele
    • Kennzahlen und Bewertung der Ziele
    • Maßnahmen der Prozessverbesserung Regelkreis
    • ergeben den Prozess [1].

    Das Verfahren ist also ein Teil des Prozesses.
    Aus diesem Grund wird in den nachfolgenden Abschnitten immer von der Prozessbeschreibung gesprochen. Die Verfahrensanweisung beziehungsweise -beschreibung ist damit bis auf die oben aufgelisteten Zusätze in der Prozessbeschreibung enthalten.
    Auch in der DIN EN ISO 9001 ist überwiegend von Prozessen und nicht von Verfahren die Rede.“

    Mehr Details dazu findest du unter: Symposion

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    geändert von – msb on 20/11/2008 13:13:16

    msb
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    als Antwort auf: Produktaudit #53276

    Hallo evereve & qualyman,

    you are completely right!

    Ich sollte schnellstens nach einem Päckchen Gingko schauen, um solch gravierenden Fehlaussagen aufgrund fehlender Worte zu vermeiden.

    Danke an die mitdenkenden Mitleser.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    geändert von – msb on 19/11/2008 14:21:43

    msb
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    als Antwort auf: Produktaudit #53271

    Hallo Bettina,

    es ist ein Prinzip, dass eine Auditor (egal ob System-; Prozess-; Produktaudit) seinen unmittelbar eigenen Bereich auditieren darf.

    Weil’s menschelt, wäre die Objektivität dahin.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    wie in den kommenden Postings beschrieben: muss es natürlich „NICHT auditieren“ heißen

    geändert von – msb on 19/11/2008 14:20:36

    msb
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    Hallo evereve99,

    üblicherweise haben die Messschieber beim Kauf ein Werkszertifikat, das einer Kalibrierung nach irgendeinem ISO-Standard entspricht. D.h. kalibriert ist es schon.

    Kann mir nicht vorstellen, dass man ein neues Messmittel einkauft, dass keiner Kalibration unterzogen wurde. Nur wenn man irgendeinen „Spezial-Kalibrierschein“ haben will, kann das evtl. mehr kosten.

    Sprich doch mal mit einem Messmittelverkäufer. Der wird dir das sicher ausführlich darlegen können.

    Gruß msb

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    msb
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    Hallo zusammen,

    d.h. in Band 4 ist es nicht mehr und in 4.3 wird es nur ein wenig erklärt.

    Gibt es noch einen VDA-Band in dem es ausführlicher drin ist? Evtl. in Band 2 unter der Rubrik „- Produktionsprozess- und Produktfreigabe“ ?

    Gruß msb

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    msb
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    Hallo Marco,

    hast du keine Sicherheitsfachkraft in deinem Betrieb, die dir hier weiterhelfen kann?

    Gruß msb

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    msb
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    als Antwort auf: Fundstück #53213

    nett, dieser Werbeprospekt der DIN.

    Gruß msb

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    msb
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    Hallo Auditator,

    zu deiner Ausgangsfrage würde mich interessieren, ob du den Hersteller gefragt hast, wieso er seine Werkzeuge in der Fertigungshalle lagert?
    Was sind seine Motive?

    Wie du an den ganzen Antworten erkennen kannst, kann man den Sachverhalt durchaus verschieden sehen und beide Standpunkte haben ihre Berechtigung (je nach Lage der Dinge).

    D.h. deine Frage ist nicht so einfach mit ja oder nein zu beanworten (wie sich bisher auch gezeigt hat).

    Gruß msb

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    msb
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    als Antwort auf: Geeignetes ERP-System #53197

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Beiträge.
    Wie schon erwähnt haben wir derzeit in System. Und es gibt MA, die gern ein anderes hätten, aber durchaus auch einige, die es ganz ok finden. D.h. eine Ablösung ist nicht in unmittelbarer Sicht.
    Die Anfrage hier war mal eine proaktive Aktion.

    Gruß msb

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    msb
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    Hallo Matthias,

    das Ganze ist auch eine Sache der Größe der Werkzeuge. Bei kleinen Werkzeugen kannst du vielleicht dein Vorhaben. Bei großen Werkzeugen in der Autoindustrie geht es gar nicht anders als lagern in der Fertigung.

    Gruß msb

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    msb
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    als Antwort auf: Ideensammlung #53104

    Hallo QMarc,

    mache das im Augenblick für mich persönlich mit einer guten alten Exceldatei. Wenn sich das bewährt, werde ich die Datei firmenweit bekannt machen und als Wissensdatenbank bzw. für solche Zwecke wie deine nutzen.

    Gruß msb

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    msb
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    Hallo HPH,

    ihr braucht bei Start einer neuen Serie eben diese Dinge ohne die ich keine Beurteilung der Güte der Teile machen kann.

    D.h. wenn eine Lehrenprüfung vorgegeben ist, muss sie bei Start da sein. Das gleiche gilt für Musterteile (RFT, Letztstück …)
    Alles was Sinn macht, muss da sein, alle bürokratischen Fragen – weg damit.

    Hauptkriterium wie immer: was sagt der GMV (gesunder Menschenverstand). Bei allem wo er zustimmt, machen; bei allem, wo er Unsinn meldet, lassen.

    Eigentlich ist der Punkt nicht so schwer.

    Hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben.

    Gruß msb

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    msb
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    Hallo Michael,

    jeder Gefahrstoff in einem Betrieb muss vor seiner Freigabe für den Einsatz nach der GefahrstoffVO einer Substitutionsprüfung unterzogen werden.
    Anbei ein Link, der das untermauert: Substitutionsprüfung

    Machen wir schon lange so. Wenn du natürlich das nie gemacht hast und nun alle Gefahrstoffe nachholen musst, hast du reichlich Arbeit.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

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