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  • Marco444
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    als Antwort auf: Forum-Gewohnheiten #52632

    Hallo,

    hier meine Angaben.

    1. ca 10Uhr
    2. 2-3 mal
    3. nein
    4. ja
    5. ja
    6. ja
    7. 0,5 Std.
    8. 2
    9. ja
    10. 80%
    11. verschieden

    Tschüß

    Marco444
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    Beitragsanzahl: 221

    Hallo,

    danke für die Antworten.
    Bin auf jeden Fall schlauer geworden und habe gute Hinweise auf Internet- Seiten bekommen.
    Was mache ich aber wirklich mit „einer“ Sprühdose (geringfügig / Mindermenge) die auch nicht mehr bestellt wird?

    Jedesmal die Gefahrstoffliste bearbeiten
    Betriebsanweisung erstellen u.s.w.?

    Tschüß

    Marco444
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    Beitragsanzahl: 221

    Hallo,

    habe jetzt v. Eichamt eine Antwort bekommem.
    Vielleicht könnt Ihr das auch gebrauchen.

    Antwort Eichamt:
    Bei den im Zusammenhang mit der Inventuraufnahme vorgenommenen Messungen handelt es sich nicht um Messungen nach dem Steuerrecht, sondern um Messungen nach dem Handelsrecht. Die ausschließlich für Inventurzwecke verwendeten Messgeräte sind insofern nicht eichpflichtig. Dies ist ein Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses Gesetzliches Messwesen vom 30.05.1974.

    Die für Sie relevanten Fundstellen im Eichgesetz habe ich auf dem angehängten Dokument zusammengestellt.

    Gesetz über das Mess- und Eichwesen
    (Eichgesetz)
    Neufassung vom 23. März 1992
    zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes vom 2. Februar 2007

    § 25 Fortbestehen von Eichpflichten
    1.Es ist verboten,
    1. Messgeräte zur Bestimmung
    a) der Länge, der Fläche, des Volumens, der Masse, der thermischen oder elektrischen Energie, der thermischen oder elektrischen Leistung, der Durchflussstärke von Flüssigkeiten oder Gasen oder der Dichte oder des Gehalts von Flüssigkeiten,
    b) des Wassergehalts von Speisefetten, des Feuchtgehaltes von Getreide oder Ölfrüchten, der Schüttdichte von Getreide, des Fettgehalts von Milch oder Milcherzeugnissen oder des Stärkegehalts von Kartoffeln,
    c) des Fahrpreises bei Kraftfahrzeugen
    ungeeicht im geschäftlichen Verkehr zu verwenden oder so bereitzuhalten, dass sie ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden können,
    2. die in Nummer 1 bezeichneten Messgeräte sowie Messgeräte zur Bestimmung des Drucks von Flüssigkeiten oder Gasen und der Temperatur
    a) für Messungen nach dem Zoll- und Steuerrecht sowie dem Branntweinmonopolrecht,
    b) zur Bestimmung von Beförderungsgebühren,
    c) zur Schiffsvermessung und Schiffseichung,
    d) zur Durchführung öffentlicher Überwachungsaufgaben,
    e) zur Erstattung von Gutachten für staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Verfahren, Schiedsverfahren oder für andere amtliche Zwecke oder
    f) zur Erstattung von Schiedsgutachten
    ungeeicht zu verwenden

    Tschüß

    Marco444
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    Beitragsanzahl: 221

    Hallo,

    danke erst mal für die bisherigen Antworten.
    Ich sehe es genau so wie Ihr auch.
    Eichung nicht notwendig und Kalibrierung???.

    Es entstehen ja auch monatliche Abweichungen
    bei der Inventur von einigen Kilogramm durch die Witterung (Feuchtigkeitsaufnahme u.s.w.).

    Habe ein Gespräch mit d. Eichamt geführt und
    eine mündliche Bestätigung bekommen das eine Eichung nicht notwendig ist.

    Der nette Herr wollte mir auch alles noch schriftlich per Mail zukommen lassen.
    Mit gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen.

    Mal abwarten.

    Marco444
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    Beitragsanzahl: 221

    Hallo Ami,

    die Frage ist, ob diese Waage geeicht werden muß.

    Kalibrieren werden wir diese Waage, obwohl auch das noch übelegt werden sollte. Es würde evtl. ein Prüfvergleich mit unserer geeichten Waage intern ausreichend sein.

    Das Gewicht der Paletten und auch die Einzelstücke haben bei der Inventur keinerlei Auswirkung auf das Produkt oder beim Verkaufpreis.

    Bei der Inventur werden einige Tonnen und tausende Einzelteile erfasst.
    Dabei entstehen sicherlich auch Abweichungen
    von einigen Kilogrammm.

    Bis bald.

    Marco444
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    als Antwort auf: Notarzt #51546

    Danke an alle für die Hinweise.

    So weit so gut.

    Hatte unsere Ersthelfer gefragt ob Sie diese
    Mitarbeiterin mit der „leichten Schnittwunde“
    mit d. Firmenwagen fahren würden.
    Zum Artz, Durchgangsarzt oder ins Krankenhaus.

    Die Antwort war NEIN es könnte trotzdem zu einer Kollabierung kommen und was sollen wir auf der Landstraße d. machen.

    Richtig weiter gekommen bin ich noch nicht.

    Trotzdem Danke.

    Marco444
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    als Antwort auf: Notarzt #51525

    Danke für die bisherigen Antworten,

    msb:
    Erstversorgung durch geschultes „ERSTHELFER- PERSONAL“ ist keine Frage.
    Das Krankenhaus anrufen (während der Erstversorgung) durch andere Personen ist auch i.O.
    Aber ist die Aussage des Krankenhauses auch für alle akzeptapel?

    hackilein:
    Du schreibst „Arzt aufsuchen“ welchen Betribasrzt, Arzt im Ort, Krankenhaus oder Notarzt wer fällt diese Enscheidung?

    Die Eintragung im Verletzenbuch, Schulung und Unfallmeldund ist selbstverständlich und haben mit meiner Frage: Transport durch PKW oder Notarzt nichts zu tun haben.

    evereve99:
    Wer übenimmt diese Einzelfallentscheidung?
    Falls irgend etwas falsch läuft wird ja auch ein Verantwortlicher gesucht.

    Beispiel:
    Verletzung bei uns wie beschrieben „geringfügig“ aber beim Transport mit PKW könnten eine Kollabierung, Übergabe oder eine verstärkt Bluttung auftreten.
    Was jetzt?
    Jetzt werden ja „schuldige“ gesucht für diesen evtl. PKW- Transport.

    Wer sagt bei einen Arbeitsunfall wie bei uns „geringfügig“ so wird es gemacht.
    Arzt im Ort anrufen, Betribsarzt oder Notarzt und übernimmt diese Verantwortung der getroffenen Entscheidung?

    Da sind bei uns Meinungsveschiedenheiten
    (Notarzt ja oder nein und wer ist in der Verantwortung dieser Entscheidung zu treffen)?

    Tschüß

    Marco444
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    als Antwort auf: Happy New Year! #49938

    Ich wünsche auch alle ein gutes und erfolgreiches 2008 !
    Vielen Dank auch für die guten Antworten und Vorschläge im Jahr 2007

    Tschüß

    Marco444
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    als Antwort auf: Gehaltserhöhung #49778

    Hallo RalfAb,

    bin ja laut Arbeitsvertrag von damals AT (oder)? weil von einer Erhöhung des Gehaltes nichts im Arbeitsvertrag steht.

    In meiner Stellenbeschreibung von damals steht aber nichts drin wofür ich jetzt auch noch verantwortlich bin oder sein soll.

    Ich habe neue Verantwortungen übernommen
    aber keine Gehaltserhöhung dafür (damals) gefordert.

    Wie könnte mir das von dir beschriebene Entgeltrahmenabkommen weiterhelfen?

    Danke für Antworten.

    Tschüß

    Marco444
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    Hallo qualyman,

    Du schreibst,
    „Suche Dir ein anderes Unternehmen, wo das QM gelebt und nicht durch die GF beschnitten wird“!

    Ist nicht so einfach mit jungen 54 Jahren.
    Habe vor 2001 auch jahrelang Wochenend- Ehen
    geführt oder Arbeitswege von hin u. zurück
    200 Kilometer am Tag bewältigt.
    Jetzt habe ich es ca. 25 Kilometer zur Arbeit und in der Umgebung hier ist die
    Industrie nicht grade zahlreich vorhanden (früher Zonenrandgebiet).
    In jeder Firma ist etwas negatives vorhanden.
    Ich hatte aber vor in der jetzigen Firma meinen letzten Arbeitstag vor der Rente mit evtl. 60 zu erleben.

    Hatte heute schon ein kurzes Gespräch mit der GF. Morgen wollen wir uns gemeinsam
    über die Freigaben unterhalten.

    Wie schon beschrieben liegt das Problem in der Fertigung. Durch Krankheit der MA, keine
    vernünftige Einteilung der MA, zusammenarbeit der Abteilungen, u.s.w.
    Am Ende gehen uns die zugesagten Temine Flöten. Das soll aber „ganz oben“ keiner erfahren. Harte Worte finden nicht statt weil die meisten MA und Vorgesetzte hier am Standort (1200 Einwohner) wohnen.
    Mit Nachbarn und Verwandten besteht ein freundschaftlicher Umgangston auch bei negativer Motivation oder nicht eingehaltenen Anweisungen.

    Morgen ist ja das Gespräch mit der GF.

    Tschüß

    Marco444
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    Beitragsanzahl: 221

    Hallo,

    el_verde.
    Wir haben keine großen Stückzahlen dafür aber bis 3 Tonnen Gewicht je Teil. Wir versuchen die LKW,s immer voll zu beladen (auch eine Kostenfrage). Täglich Polen, Tschechei, Portugal u.s.w..
    Das ist aber bei Terminvergabe berücksichtigt.

    marwei.
    Der Terminverzug kommt nicht bei jeden Kunden vor „Gott sei Dank“. Aber immer öfter.

    1.) Der Kunde und deren Mitarbeiter haben keine Schuld an der Terminüberschreitung und geben deshalb keine schriftliche Freigabe.
    Die Verzögerungen entstehen intern und Maßnahmen dagegen werden halbherzig durchgeführt. Die Gründe sollen auch nicht nach „ganz oben“ gelangen.

    2.) Die Freigabe erfolgt über SAP in der QS
    und danach können erst die Lieferpapiere geschrieben werden.

    3.) Genau wie Du geschrieben hast. Der GF möchte das „Risiko“ nicht übernehmen. In Mails und Telefonaten nach „ganz oben“ bekommen andere evtl. diesen „schwarzen Peter“ zugeschoben.
    Aber auch gleichzeitig entsteht ganz oben
    der Spruch „Warum liegen noch keine
    Prüfwerte vor“. Die Prüfzeiten (24 Std.) interessieren nicht. Hier müsste ich mal eine
    richtige Antwort geben.
    Aber was erfolgt danach?

    Seffe ist am Montag wieder im Haus und wir werden mal darüber reden.

    Die schriftliche Versandfreigabe wie Ihr auch geschrieben habt werde ich in Zukunft v. GF verlangen.

    Das Ergebnis gebe ich Euch.

    Tschüß

    Marco444
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    Beitragsanzahl: 221

    Hallo,

    danke für die bisherigen Antworten.
    Ich sehe es wie Frank und qualyman.

    Das schlimme ist noch das wir eine Firmengruppe sind und unser Standort GF von „ganz oben“ noch gesteuert wird.
    Es erfolgen Telefonate und Mails wo Abteilungs-Verantwortliche nichts mitbekommen.

    Das Thema „Freigabe“ habe ich schon in internen KuV,s,
    Audits, u.s.w. beschrieben und auch bis „ganz oben“ weitergeleitet.
    Termine, Lieferzeiten, Umsatz u.s.w sind scheinbar wichtiger.

    Manchmal wartet man regelrecht auf einen
    Knall (Rückrufaktion u.s.w.) um alle mal wach zu rütteln.

    Trotzdem möchte ich als verantwortlicher im
    Bereich QS (QS- Leiter und QMB u.s.w.) das nicht so hinnehmen.
    Ich habe eine VA zur Versandfreigabe erstellt
    und die GF hatte keine Einwände und hält sich nicht daran.

    Bin seid 7 Jahren im Betrieb und habe 20 Jahre Erfahrung als QS- Leiter u. QMB.
    So etwas hatte ich noch nicht.

    Ist so ein Ablauf bei Euch niemals vorhanden?
    Wie regelt Ihr sowas?

    Tschüß

    Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo,

    bin seid ca. 23 Jahren im Thema Qualitätssicherung und habe ein alter von 53 Jahren.

    Habe eine Umschulung zum Güteprüfer im jahre 1988 gemacht (2 jahre).
    Danach folgten diverse Lährgänge (1 Jahr) bei der LVQ in Mühlheim.
    -DGQ II Schein
    -Röntgen Stufe II
    -Ultraschall Stufe II
    -Farbeindringprüfung Stufe II
    -Gefahrgut
    -PC- Praxis
    -u.s.w.

    Meine Arbeitgeber haben danach diverse Lehrgänge v. TÜV unterstützt bis zum
    AQMA.
    (Akkreditierter -Qualität – Management -Auditor).

    Um dieses Zertifikat AQMA (Akkreditierter -Qualität – Management -Auditor) geht es.

    Das Zertifikat war sehr teuer ( Hotel, Gebühren, Fahrkosten u.s.w.)
    Dieses Zertifikat hat ca. 8000,- € gekostet.

    Wie schon beschrieben bin ich 53 Jahre alt.
    Das Zertifikat einfach ignorieren in meinen alter?
    Wer weiß wo man im Berufsleben noch landet
    (siehe Dino)

    Die Antworten von Euch
    „Wofür soll dieser Aufwand eigentlich gut sein“?
    oder
    „Könntest Du mir/uns darlegen, was dieses Zertifkat ist? Was ist der Sinn und wo ist der Nutzen? Was ist die zugehörige Norm (Gibt es eine?)? u.s.w zeigen dieses.

    Scheinbar ist der Begriff und die Qualifikation „AQMA TÜV“ nicht jeden geläufig. Schaut mal beim TÜV unter Zertifizierung rein.

    Sind keine TÜV- Experten im Forum?

    Danke trotzdem für die Antworten.

    Tschüß

    Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo,

    danke für die Antworten.
    Aber meine Frage wurde nicht beantwortet.
    „Habt Ihr Erfahrung oder Beispiele einer
    Re-Zertifizierung“?
    „Was würdet Ihr machen“?

    Noch mal kurz:

    1. Zertifikatsverlängerung nach 3 Jahren.

    Bedingung:
    Ein externes Audit 9001 jährlich a. 2 Tage oder in d. letzten 3 Jahren v. mindestens 8 Tagen vor Ort.
    oder:
    Jährlich zwei interne Audits 9001 a. 2 Tage
    oder in d. letzten 3 Jahren v. mindestens 12
    Tagen vor Ort.
    Dafür reichte als Nachweis eine kleine Tabelle mit Datum, welche Abteilung und Unterschrift des GF aus.
    Dazu noch eine mindestens 1-tägige Schulung
    beim TüV.

    Jetzt sind wieder 3 Jahre vergangen und es steht bei mir eine Re- Zertifizierung an.
    Die Vorgaben der verlangten Audits ist wie oben beschrieben so geblieben.
    Es entfällt die 1-tägige Schulung. Eine Tabelle mit Angaben und Unterschrift der GF ist nicht mehr ausreichend.

    Jetzt wird zusätzlich folgendes verlangt.

    Zitat aus
    „Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal“
    ___________________________________________
    Nachweise:
    Aus den Audit-Nachweis müssen
    -Zeitpunkt und Dauer des Audits
    -Art des Audits
    -Name und Funktion des Auditors
    -Name der auditierten Organisation
    hervorgehen.

    Zu zweien dieser Audits, die der kandidat selbstständig durchgeführt hat, muss er jeweils den Auditplan und den mindestens fünfseitigen Bericht (ca. 3000 Worte) einschlißlich Auditschlussfolgerungen, Auditfeststellungen inkl. Verbesserungsmöglichkeiten zur Prüfung durch die Zertifizierugsstelle vorlegen.

    Hinweis:
    Der Charakter des QM- Audits muss eindeutig erkannt werden. Audits über einzelne Elemente bzw. Unterabschnitte einer Norm können nicht als vollständiges QM-Audit anerkannt werden.

    Können keine schriftlichen Ausarbeitungen eingereicht werden, kann alternativ eine vollständige Prüfung absolviert werden.

    Zitat ENDE
    __________________________________________
    Also evtl. Zertifikats- Verlust

    Wie schon beschrieben führe ich interne Audit durch, aber nicht so ausführlich
    und mit so vielen Worten. Dafür habe ich auch Audit- Nachweise.

    Was meint Ihr dazu?

    Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo,

    hier geht es um die Re- Zertifizierung als AQMA (Akreditierter -Qualität – Management -Auditor). Das bedeutet auch externer Auditor. Bin bei kein Zertifizierung-Auditor.
    Könnte es wahrscheinlich sein oder werden.

    Michael das habe ich aber nicht vor.
    Die Anforderungen um das Zertifikat zu behalten sind hier scheinbar höher als beim internen Auditor.

    Darüber hatte ich mir bisher keine Gedanken gemacht.

    Michael:
    Es ist wie ein Zert. Audit. Überprüfung innerhalb von drei Jahren. Das bedeutet Nachweise innerhalb dieser drei Jahre durch
    durchgeführte Audits intern / extern.
    Dafür ist kein Audit- Bericht erforderlich sondern nur eine Bestätigung v. Arbeitgeber, Lieferanten das diese Audits durchgeführt wurden.
    Nach 3 Jahren ist ein Re- Audit angesagt mit 5 Seiten Bericht a. 3000 Worten nach TGA wie schon beschrieben.

    Wer von Euch ist AQMA Auditor und hat diese Re -Zertifizierung beim TüV schon durch gemacht.

    Tschüß

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