Verfasste Forenbeiträge

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  • Floh
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    als Antwort auf: Arzneimittelrecht #42975

    Hallo BL,

    Hm, ist jetzt keine ausreichende Antwort um dir zu helfen…

    Hint: Desinfektionsmittel sollte in der DGHM gelistet sein.
    Dann kannst Du noch unterscheiden für welchen Bereich dieses angewendet werden soll (Herstellerinformation. z.B.: Chirurgische Händedesinfektion oder Hygienische Händedesinfektion).
    Kann sein, dass ich jetzt deine Anfrage getroffen habe oder auch nicht. Wie gesagt, deine Details sind etwas mager. Gute Adresse für sowas ist das RKI-Institut.

    Grüße
    Floh

    Floh
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    Hallo Mick,

    mein Beitrag kommt vielleicht etwas spät. Wo werden denn Eure MP verwendet? Das eigentliche MP verpackt ihr in der Primärverpackung (Kennzeichnung Sterilität…). Diese wiederum wird höchstwahrscheinlich Staubgeschützt in einen Karton o.ä. verpackt (Sekundärverpackung). Wichtig ist nur, dass das die Verpackung beim Transport nicht beschädigt wird. Es gibt da eine DIN 58953 da stehen die Terminis drinnen und die Anwendungstechnik. Sonst hab ich keine weiteren Kenntnisse, wer was vorschreibt. Evtl. kann das RKI (Robert-Koch-Institut) euch weiterhelfen.

    oder aber:

    Ihr seid eine ZSVA, dann müsst Ihr das mit Eurer Hygieneabteilung klären, unter welchen Bedingungen gelagert wird und wie lange.

    LG
    Floh

    Floh
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    als Antwort auf: Arzneimittelrecht #42752

    Hallo BL,

    was willst Du denn regeln? Und welche Art von Tipps benötigst Du?

    Stellt ihr das Mittel selbst her oder vertreibt ihr es ausschließlich?

    LG
    Floh

    Floh
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    Hallo zusammen,

    na, ist ja spannend die Kommentare zu lesen.

    Ich denke da wird ja was bei rumkommen.

    Also:
    1: Notfall entspricht nicht vitaler Gefährdung sondern vielmehr unerwartete Kundschaft (Terminus Notfall ist in diesem Falle nicht herkömmlich zutreffend, jedoch kann u.U. eine nicht sofortige Behandlung den Pat. gravierende Folgen bescheren)
    2: Kann die Zahl gerne noch auf 2000 aufstocken.
    3. baazis Theorie ist gut. Wenn ältere Personen Hilfe benötigen.
    4: Hab jetzt geclustert, Termingerecht (inkl. 30min vorher u. 15 min zu spät) sind o staune 50,78%, o. Termin = Notfall/Konsile = 26,95%, und verfrüht>30min verspätet>15min =22,28%
    nun nehm ich alle Termingerechten und ermittel die durchschnittliche Durchlaufzeit, danach das gleiche mit den anderen

    Scheiße… ich glaub da sind echt zu viele Variablen. Oberarzt muss noch verfügbar sein, wenn nicht, zieht sich alles in die Länge. Na, vielleicht stell ich das auch ein.

    @ Barbara
    im Gesundheitswesen wirst Du nicht mehr ohne ausufernde Bürokratie auskommen. Solange es die elektronische Patientenakte noch nicht Flächendeckend gibt.
    Personalmangel sicher, im Gesundheitswesen findet ja überall Leistungsverdichtung statt, an der sich nichts ändern lassen wird (Dank Fallpauschalen).
    Value Stream Map/Bottlenecks finde ich sicher gute Erklärungen und Beispiele bei Google?

    Meine These, offene Sprechzeiten/Ambulanzzeiten. somit habe ich keine Personalbindung in der Terminvergabe. Mutig oder?

    Also, summa sumarum, 1000 Personen ist eine gute Zahl oder?

    Liebe Grüße
    Floh

    Floh
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    Hallo Barbara,

    ja, so ähnlich.
    Pat. kommt in Ambulanz, und muss wie lange warten bzw. wieviele Stunden verbringt er in dem Haus. Da hab ich Pat. mit Termin und Notfälle. die die Termin haben kommen oft >30 min. zu früh, und andere >15 min. zu spät (beläuft sich teilweise um 2 std.). Nach farblicher Markierung (für Dummies wie ich ein Hilfsmittel) ist der geringste Anteil Patienten, die „Termingenau“ kommen. Ich möchte somit zeigen, dass evtl. Terminplanung für die Katz ist oder ein anderes System eingeführt werden könnte. Als Synergieeffekt, natürlich die Wartezeiten ausmerzen.

    LG
    Floh

    @ Systemmanager: was ist p und was ist n??
    Wie gesagt hatte mit Statistik noch nicht viel am Hut. Unser Klinikinformationssystem spuckt meistens alles per Knopfdruck aus.

    geändert von – Floh on 25/10/2006 14:16:22

    Floh
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    Hallo Barbara,

    nicht wirklich:(
    Stichprobenumfang… weißt ja das ich im Dienstleistungssektor bin und nicht wirklich bisher damit was zu tun hab.
    o.k. hab 1050 Personen in (korrektur) 28 Tagen „verfolgt“. Merkmale: Termin, Ankunft, Voruntersuchung, Akte, Untersuchung, Demissio. Nicht jede Person hat alle Merkmale. Ich möchte somit die Durchlaufzeiten erfassen.

    Besser?

    LG
    Floh

    Floh
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    Hallo zusammen,

    Lothar, ich bin weiß Gott nicht sorglos mit dem Sachverhalt umgegangen.
    Die Auflösung des Rätsels:
    Hersteller hat Ersatzlieferung geschickt, und reklamierte Ware zurückgenommen (auf seine Kosten). Lt. Artikel 17 93/42/EWG hat das CE-Kennzeichen auf der Packung gestanden (also liegt die Konformitätsbewertung zum Produkt vor). Nur die Nummer der Benannten Stelle (4-Stellig; s. hccv) ist überklebt worden, da Verpackunslieferant die falsche Nummer aufgedruckt hat (Problem für den Hersteller, wollte keine Lieferungsengpässe eingehen). Mit einem Schreiben bestätigter der Hersteller uns den Inhalt und nannte explizit den „notifid Body“. Nach einer Abschätzung des Risikos für den Patienten (die nicht besteht – in this case) konnte ich die MP (falls benötigt) freigeben.
    Last but not least. Alles gut abgelaufen.

    Also liebe Hersteller:
    Ihr seht, dass der Anwender durchaus auch seine Probleme bei seinen Lieferanten haben kann. Ich dachte, dies wäre ein ausschließliches Problem der Hersteller – wohl geirrt!

    Liebe Grüße
    Floh

    Floh
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    Hallo Loretta, hallo Barbara,

    dachte ich auch zuerst…
    hccv konnte mich kompetent beraten. CE-Nummer überklebt ist nicht so wild, da Hersteller trotzdem haftet. Hat was mit der zertifizierenden Stelle zu tun. Haben zeitgleich noch eine Bestätigung vom Hersteller angefordert (und bekommen).
    Nichts desto trotz danke für die schnellen Antworten. Kann jetzt entspannt Feierabend machen mit dem Wissen, dass alles nicht so heiß gegessen wird wie gekocht. Danke auch an medi12 und Chrizzy. Es ist wunderbar ein funktionierendes Netzwerk zu haben.

    Liebe Grüße
    Floh

    Floh
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    Hallo Mick,

    Also, um was für ein MP handelt es sich, in welcher Branche bist Du (Apotheke, Sanitätshaus…). Und warum in aller Welt soll das sterile MP getestet werden um danach als unbrauchbar dazustehen? Ich komm da nicht mit. Kannst Du das bitte nochmal erklären was ihr mit der Prüfung wollt? Ist ein MP mit einem Ster. Dat. bis 09.06 gekennzeichnet, garantiert der Hersteller die Sterilität bis zu diesem Datum (bei korrekter Lagerhaltung und unbeschädigter Primärverpackung). Darüber hinaus nicht (heißt aber nicht, dass es zum 10.06 unsteril ist – wie beim Joghurt).

    LG
    Floh

    „Steril ist steril, und wenn es auf den Boden fiel“

    Floh
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    als Antwort auf: Zwischen den Stühlen… #42105

    Hallo Q-Haut,

    willkommen im Club.

    Schade dass Du nicht auf dem Usertreffen warst. Da wurden viele solcher Situationen bekannt und diskutiert. Der Workshop von Heidemarie Götting wird sicherlich dem einen oder anderen in Zukunft helfen. Der Austausch zwischen uns Gleichgesinnten(leidenten) war für mich persönlich sehr wertvoll, so dass ich die Woche völlig entspannt angehen konnte. Nicht destotrotz wird es eine schwierige Situation bleiben.

    Hast Du Deine GL schon mal darauf angesprochen und gibt es eine schriftliche Leistungsanforderung für Deinen Aufgabenbereich?

    Viele Grüße und schönes WE
    Floh

    Floh
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    als Antwort auf: Auditor 13485 #42104

    Hallo medi12,

    danke für Deine Mail.
    Hättest Du schon einen Katalog und eine Vorstellung des Umfangs?

    LG
    Floh

    Floh
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    Hallo ike,

    vertehe Deine Frage nicht so ganz.

    Also ich gehe davon aus dass bei euch aufbewahrungspflichtige Aufzeichnungen Patientendaten beinhalten. Die musst Du, wenn ihr es nicht anders regelt 30 Jahre aufheben.
    Was meinst Du mit nicht mehr gültige Dokumente? QM-Dokumente oder Dokumente zum Führen von Bilanzen…?
    sind es QM-Dokumente hast Du das Original sicher im PC archiviert (das ist gut).

    Betrifft die Blättersammlung Patientendaten oder QM Daten (Beschwerden…)

    Wichtig ist, dass Du das Original archivierst. Die Loseblattsammlung kannst Du schreddern. Mitgeltende Unterlagen verstehst Du sicherlich Gesetze, Normen, behördliche Vorgaben… Die kannst Du wie auch immer aufbewahren (Loseblatt, Buch, digital). Ist ein Gesetz aktualisiert worden, dann gilt eh das neue.

    Will Dein Chef kein Geld ausgeben, dann nimm doch den Explorer. Aber: Schreibrechte nicht vergessen.

    Ich hoffe ich hab ein wenig helfen können. Oder hat noch jemand Ergänzungen ???

    Grüße
    Floh

    Floh
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    als Antwort auf: Open Bc Plattform #41832

    Hallo zusammen,

    kann ich als Angestellter dies wirklich nutzen? in den AGB´s steht was von Gewerbetreibende und Freiberufler.
    Kontakte wären wirklich gut…

    Gruß
    Floh

    Floh
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    Hallo medi12,

    Hmmm, noch single. Wenn ich wüsste wo ich in Augsburg mein Vehicel abstellen kann…
    Du bist voll oder?
    Kann auch jemanden mitnehmen. Muss eh richtung Heilbronn fahren. Ware dann von MÜ o. A über Ulm.

    Was anderes, sitze grad über der Erstellung eines Risikographen. Krieg nur die Daten nicht adäquat in ein Diagramm. Du hast bestimmt schon sowas gemacht. Wie bist Du vorgegangen? Verzweifelte Hilferufe…

    Ach, was meinst Du in Deinem letzten Satz? Muss ich das jetzt persönlich nehmen ;)?

    Grüße Floh

    Floh
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    Hallo medi12,

    ich frage mich in keinster Weise, was das soll. Ich habe ähnliche Zweifel. Da stellt sich zuerst die Frage, muss ich ein klassisches HB analog der Kapitel tatsächlich abreisen? Dann komme ich auf annähernde Seitenzahlen. Diesen Weg boykotiere ich allerdings, da die Norm nicht explizit verlangt, dass ich dieses tun muss. So ist unser HB in PB, VA, Dokumente etc. gestaltet, die irgendwo die Forderungen beschreiben. Natürlich nicht die Q-Politik und Ziele vergessen. Hab mich bisher ganz ordentlich damit auseinander gesetzt. Das HB gilt für zwei Standorte und ca. 50 MA. Hat allerdings die Seitenzahl von 50 auch überschritten. Da das HB in elektronischer Form existiert ist das „Monster“ ganz gut zu handhaben. Zu meiner Verteidigung: Habe bei Übernahme das Exemplar auf ein Drittel gekürzt. Allerdings entfällt bei uns 7.3.

    Grüße
    Floh

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