Hallo Frank Herget,
danke erstmal für Deine Anmerkungen. Im Grunde stimme ich Deiner Argumentation zu, und unsere Verträge sehen auch so ähnlich aus.
Das Kriterium „Serienfehler“ wird nur beim Umgang mit künftigen Lieferungen relevant: wir wollen uns vorbehalten, beim Auftreten von Serienfehlern bis zu deren nachgewiesener Abstellung keine Ware mehr annehmen zu müssen – unabhängig davon, ob Abrufaufträge dafür existieren.
Schönes Wochenende !
Einkäufer